[
  {
    "start": 0.0,
    "text": "Willkommen beim IP-Courses-Podcast, dem Podcast für europäisches Patentrecht.",
    "end": 9.28
  },
  {
    "start": 9.28,
    "text": "Liebe Zuhörer, stellen Sie sich vor, Sie werden von einem europäischen Patent bedroht,",
    "end": 16.64
  },
  {
    "start": 16.64,
    "text": "Sie bekommen eine Abmahnung und Sie möchten gegen dieses Patent vorgehen. Sie schauen",
    "end": 22.2
  },
  {
    "start": 22.2,
    "text": "in das europäische Patentregister und sehen, es ist ein Einspruchsverfahren anhängig,",
    "end": 26.88
  },
  {
    "start": 26.88,
    "text": "aber die Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen. Sie möchten diesem Verfahren beitreten und",
    "end": 33.36
  },
  {
    "start": 33.36,
    "text": "Sie versuchen es einmal, Sie versuchen es zweimal und beide Male funktioniert es nicht. Dass es",
    "end": 39.36
  },
  {
    "start": 39.36,
    "text": "solche Situationen tatsächlich geben kann, das werden wir heute sehen und bei mir ist heute",
    "end": 42.96
  },
  {
    "start": 42.96,
    "text": "Michael Stadler, der uns eine Entscheidung mitgebracht hat. Hallo Michael. Servus Lukas. Um was gehts",
    "end": 48.96
  },
  {
    "start": 48.96,
    "text": "denn heute? Was hast du uns mitgebracht für eine Erfindung? Ja, in technischer Hinsicht geht es um",
    "end": 53.48
  },
  {
    "start": 53.48,
    "text": "ein relativ banales Gerät, nämlich um einen elektrischen Haut- und Gesichtsreiniger. Es ist",
    "end": 60.0
  },
  {
    "start": 60.0,
    "text": "so eine elektronische Gesichtsbürste, die hat so pulsierende Silikon-Noppen, mit der die Haut",
    "end": 66.4
  },
  {
    "start": 66.4,
    "text": "gereinigt und gepeelt und auch massiert wird. Der Patentanspruch, den wir hier erteilt bekommen",
    "end": 73.68
  },
  {
    "start": 73.68,
    "text": "haben, der ist relativ umfangreich. Wir haben eine Silikon-Außenseite mit zwei unterschiedlichen",
    "end": 79.68
  },
  {
    "start": 79.68,
    "text": "Seiten. Auf der ersten Seite haben wir feine und dicke Noppen zur Hautreinigung und auf der",
    "end": 84.88
  },
  {
    "start": 84.88,
    "text": "zweiten Seite haben wir glatte Rippen oder Punkte zur Massage der Haut und dann haben wir noch einen",
    "end": 91.08
  },
  {
    "start": 91.08,
    "text": "oszillierenden Motor, der diese Bürstenflächen in Vibration versetzt und letztlich wird der Motor",
    "end": 97.68
  },
  {
    "start": 97.68,
    "text": "auch noch gesteuert und diese Merkmale finden sich im Prinzip im Patentanspruch. Das heißt einfach ein",
    "end": 103.6
  },
  {
    "start": 103.6,
    "text": "Gerät, mit dem man sich das Gesicht reinigen und massieren kann. Genau, im Prinzip ist es so",
    "end": 109.36
  },
  {
    "start": 109.36,
    "text": "ein wenig an der Grenze zwischen Wellness und Gesichtsreinigung, so habe es zumindest ich",
    "end": 114.2
  },
  {
    "start": 114.2,
    "text": "verstanden. Es gibt dann auch eine schöne Abbildung von dem Gerät, wo interessanterweise schon",
    "end": 120.28
  },
  {
    "start": 120.28,
    "text": "bevor das Patent eigentlich dem Inhaber gehört hat, schon der Markenname vom Inhaber drauf",
    "end": 126.4
  },
  {
    "start": 126.4,
    "text": "gestanden ist. Auch spannend, das scheint ja, wie ich schon angedeutet habe, ein umstrittenes oder",
    "end": 132.64
  },
  {
    "start": 132.64,
    "text": "umkämpftes Gebiet zu sein, die elektronischen Gesichtsreinigungsbürsten. Der Consumer-Markt",
    "end": 138.0
  },
  {
    "start": 138.0,
    "text": "ist halt heiß umkämpft und dieses Produkt kann halt theoretisch jeder kaufen und von daher ist",
    "end": 143.16
  },
  {
    "start": 143.16,
    "text": "es natürlich auch sehr plausibel, dass die Patentinhaber oder die Unternehmen darum streiten,",
    "end": 146.96
  },
  {
    "start": 146.96,
    "text": "wer halt welches Gesichtsreinigungsgerät verkaufen kann. Nachdem so ein Beitritt ja in der Praxis",
    "end": 152.56
  },
  {
    "start": 152.56,
    "text": "relativ selten vorkommt, schauen wir uns vielleicht diesmal zuerst die Rechtsquellen für",
    "end": 157.24
  },
  {
    "start": 157.24,
    "text": "diesen Beitritt an, bevor wir uns in die Tiefen des Verfahrens hineinbegeben. Was regelt diesen",
    "end": 164.08
  },
  {
    "start": 164.08,
    "text": "Beitritt und warum geht das überhaupt? Der Beitritt ist in Artikel 105 des Europäischen",
    "end": 168.8
  },
  {
    "start": 168.8,
    "text": "Patentübereinkommens geregelt. Vielleicht noch kurz, warum gibt es den oder welchen Sinn hat",
    "end": 174.64
  },
  {
    "start": 174.64,
    "text": "dieser Beitritt überhaupt? Wir haben die Situation, dass bis zur Erteilung das Europäische Patentamt",
    "end": 181.28
  },
  {
    "start": 181.28,
    "text": "zuständig ist, das Patent zu erteilen und danach geht die Zuständigkeit für das europäische Patent an",
    "end": 186.48
  },
  {
    "start": 186.48,
    "text": "die nationalen Behörden beziehungsweise an das UPC über. Das heißt, die Zuständigkeit endet",
    "end": 191.76
  },
  {
    "start": 191.76,
    "text": "grundsätzlich mit der Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung und danach gibt es",
    "end": 196.24
  },
  {
    "start": 196.24,
    "text": "nur mal punktuelle Zuständigkeiten und die wichtigste dabei ist der Einspruch. Das heißt,",
    "end": 201.0
  },
  {
    "start": 201.0,
    "text": "wenn ich jetzt einen Einspruch laufen habe beim Europäischen Patentamt, dann habe ich immer noch",
    "end": 206.44
  },
  {
    "start": 206.44,
    "text": "die Möglichkeit, das Patent zentral zu vernichten. Das Problem ist jetzt, wenn ein Einspruch anhängig",
    "end": 212.08
  },
  {
    "start": 212.08,
    "text": "ist und parallel Verletzungsverfahren laufen, wie kann ich denn gegen den Rechtsbestand des",
    "end": 217.36
  },
  {
    "start": 217.36,
    "text": "Patents vorgehen? Eigentlich hat unser vermeintlicher Verletzer ja einfach selber in der Einspruchsfrist",
    "end": 222.88
  },
  {
    "start": 222.88,
    "text": "einen Einspruch einlegen können und dieses Problem hätte sich nicht ergeben. Jetzt ist es aber so,",
    "end": 228.0
  },
  {
    "start": 228.0,
    "text": "dass er offensichtlich erst in einem späteren Zeitpunkt auf dieses Patent aufmerksam geworden",
    "end": 232.6
  },
  {
    "start": 232.6,
    "text": "ist, also als schon ein Einspruchsverfahren anhängig war, aber nach dem Ablauf der Einspruchsfrist.",
    "end": 238.0
  },
  {
    "start": 238.0,
    "text": "Wie kann man denn da jetzt vorgehen? Ja, der normale Einspruch wäre verspätet und grundsätzlich",
    "end": 243.36
  },
  {
    "start": 243.36,
    "text": "wärst du damit auch ins nationale Nichtigkeitsverfahren verwiesen. Ganz interessant ist einige darunter",
    "end": 249.56
  },
  {
    "start": 249.56,
    "text": "auch das österreichische Nichtigkeitsverfahren, die sind sogar dadurch blockiert, dass es einen",
    "end": 253.6
  },
  {
    "start": 253.6,
    "text": "zentralen Einspruch gibt. Das heißt, es muss irgendeine Möglichkeit geben, dass der vermeintliche",
    "end": 259.2
  },
  {
    "start": 259.2,
    "text": "Verletzer sich jetzt direkt am Einspruchsverfahren beteiligt. Und das ist genau die Idee, die",
    "end": 264.96
  },
  {
    "start": 264.96,
    "text": "dem Beitritt zugrunde liegt. Welche Voraussetzungen müssten denn jetzt erfüllt sein, im Europäischen",
    "end": 271.08
  },
  {
    "start": 271.16,
    "text": "Patentübereinkommen, dass man jetzt zu einem Verfahren beitreten kann. Denn es ist ja",
    "end": 276.0
  },
  {
    "start": 276.0,
    "text": "grundsätzlich problematisch. Man möchte ja nicht die Einspruchsfrist einfach jeden offen lassen,",
    "end": 280.6
  },
  {
    "start": 280.6,
    "text": "damit man diese Verfahren ewig lang verzögert, sondern es muss schon einen speziellen Anreiz geben.",
    "end": 284.84
  },
  {
    "start": 284.84,
    "text": "Genau. Hier haben wir den Artikel 105 EPÜ und der ist zwar zu Beginn ganz breit und sagt, jeder Dritte",
    "end": 290.28
  },
  {
    "start": 290.28,
    "text": "kann nach Ablauf der Einspruchsfrist einem Einspruch beitreten, aber er muss eben bestimmte",
    "end": 295.08
  },
  {
    "start": 295.08,
    "text": "Dinge nachweisen. Und der Klassiker ist, dass gegen ihn eine Klage wegen Verletzung des Patents",
    "end": 300.84
  },
  {
    "start": 300.84,
    "text": "erhoben worden ist. Das ist sozusagen der Normalfall. Hier wird es allerdings auch noch",
    "end": 305.24
  },
  {
    "start": 305.24,
    "text": "interessant werden, dass er auch dem Verfahren beitreten kann, wenn er nach einer Aufforderung",
    "end": 310.76
  },
  {
    "start": 310.76,
    "text": "des Patentinhabers eine angebliche Patentverletzung zu unterlassen, gegen diesen Feststellungsklage",
    "end": 317.12
  },
  {
    "start": 317.12,
    "text": "erhoben hat. Nämlich eine konkrete Klage darauf, dass ein Gericht feststellt, dass unser vermeintlicher",
    "end": 322.92
  },
  {
    "start": 322.92,
    "text": "Verletzer gerade nicht verletzt. Aber das heißt, es muss in jedem Fall ein gerichtliches Verfahren",
    "end": 327.96
  },
  {
    "start": 327.96,
    "text": "anhängig sein, damit er beitreten darf. Genau. Es muss ein gerichtliches Verfahren geben und dann",
    "end": 333.72
  },
  {
    "start": 333.72,
    "text": "haben wir in Regeln 89 EPÜ auch noch eine Frist von drei Monaten innerhalb der der Beitritt erklärt",
    "end": 340.08
  },
  {
    "start": 340.08,
    "text": "werden muss. Und die drei Monate beginnen an dem Tag zu laufen, an dem eine der Klagen erhoben",
    "end": 346.12
  },
  {
    "start": 346.12,
    "text": "worden ist. Auch das ist ein Begriff, der uns noch weiter beschäftigen wird. Und was ist die Konsequenz,",
    "end": 351.8
  },
  {
    "start": 351.8,
    "text": "wenn ein vermeintlicher Verletzer dem Verfahren beitritt? Der kann im Prinzip agieren wie ein",
    "end": 355.96
  },
  {
    "start": 355.96,
    "text": "Einsprechender. Und das Interessante ist, er kann auch, das hat uns auch die Rechtsprechung aus",
    "end": 360.12
  },
  {
    "start": 360.12,
    "text": "der G 1/94 gezeigt, komplett neue Einspruchsgründe vorbringen. Gut, jetzt haben wir mal den rechtlichen",
    "end": 365.8
  },
  {
    "start": 365.8,
    "text": "Rahmen abgesteckt. Jetzt wieder zurück zu unserem Verfahren. Was ist denn in der ersten Instanz",
    "end": 371.2
  },
  {
    "start": 371.2,
    "text": "passiert? Das Patent wurde erteilt. Es gab da einige kleinere Änderungen und rechtzeitig und",
    "end": 377.76
  },
  {
    "start": 377.8,
    "text": "innerhalb der Frist wurde von einem Einsprechenden Einspruch eingelegt. Und während des Einspruchsverfahrens",
    "end": 383.04
  },
  {
    "start": 383.04,
    "text": "hat dann unsere Patentinhaberin einen vermeintlichen Verletzer, der sich dann später dem Verfahren",
    "end": 388.44
  },
  {
    "start": 388.44,
    "text": "anschließen wollte, verwarnt. Im August 2022 kam es zu einer Unterlassungsaufforderung mit Frist",
    "end": 396.76
  },
  {
    "start": 396.76,
    "text": "zur Stellungnahme. Und auch unser vermeintlicher Verletzer wollte das nicht auf sich sitzen lassen",
    "end": 402.16
  },
  {
    "start": 402.16,
    "text": "und hat jetzt seinerseits die Patentinhaberin aufgefordert zu antworten, damit hier rechtliche",
    "end": 408.8
  },
  {
    "start": 408.8,
    "text": "Klarheit herrscht. Klingt jetzt beides für mich nicht so, als wer einer dieser beiden Gründe",
    "end": 414.52
  },
  {
    "start": 414.52,
    "text": "nach Artikel 105 EPÜ bereits erfüllt? Ja, da hast du völlig recht, aber trotzdem hat unser vermeintlicher",
    "end": 420.48
  },
  {
    "start": 420.48,
    "text": "Verletzer im November 2022 eine erste Beitrittserklärung aufgrund der Abmahnung abgegeben. Die Patentinhaber",
    "end": 428.6
  },
  {
    "start": 428.64,
    "text": "wollte darauf das Verfahren verschieben und offenbar ist es dem Beitretenden irgendwie",
    "end": 433.6
  },
  {
    "start": 433.6,
    "text": "bewusst geworden, dass es nicht allein ausreicht, eine Beitrittserklärung abzugeben aufgrund der",
    "end": 439.12
  },
  {
    "start": 439.12,
    "text": "Verwarnung, sondern er muss auch notwendigerweise eine negative Feststellungsklage einreichen.",
    "end": 444.84
  },
  {
    "start": 444.84,
    "text": "Und das hat er auch gemacht. Im Februar 2023, also ein halbes Jahr nach der ersten Unterlassungsaufforderung,",
    "end": 452.08
  },
  {
    "start": 452.08,
    "text": "ist dann diese negative Feststellungsklage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht worden.",
    "end": 457.32
  },
  {
    "start": 457.92,
    "text": "Basierend auf dieser negativen Feststellungsklage hat er dann im März 2023 eine zweite Beitrittserklärung",
    "end": 464.72
  },
  {
    "start": 464.72,
    "text": "abgegeben. Jetzt muss man sagen, wenn man sich diesen Zeitstrahl anschaut, dann sieht man,",
    "end": 470.28
  },
  {
    "start": 470.28,
    "text": "dass diese zweite Beitrittserklärung eine Woche vor der mündlichen Verhandlung, also",
    "end": 474.96
  },
  {
    "start": 474.96,
    "text": "der schon angesetzten mündlichen Verhandlung im Einspruchsverfahren eingereicht worden ist.",
    "end": 478.88
  },
  {
    "start": 478.88,
    "text": "Das ist schon relativ spät, würde ich sagen. Ja, das ist relativ spät und ich glaube,",
    "end": 483.52
  },
  {
    "start": 483.52,
    "text": "dass das auch ein Grund gewesen sein könnte, warum die Einspruchsabteilung damit jetzt nicht so",
    "end": 487.8
  },
  {
    "start": 487.8,
    "text": "freundlich und umsichtig vorgegangen ist, wie man es normalerweise erwarten würde. Man muss aber",
    "end": 494.08
  },
  {
    "start": 494.08,
    "text": "auch dazusagen, das Recht zum Beitritt kennt eigentlich jetzt nicht das Verspätungsregime,",
    "end": 499.84
  },
  {
    "start": 499.84,
    "text": "das wir für Beweismittel oder neue Hilfsanträge haben, sondern das ist ein Recht, das man",
    "end": 503.92
  },
  {
    "start": 503.92,
    "text": "eigentlich generell geltend machen kann. Von daher, ja, ist ein schon recht später Zeitpunkt im Verfahren",
    "end": 509.96
  },
  {
    "start": 509.96,
    "text": "und sicherlich wäre das besser gewesen, man hätte das früher gemacht, aber es ist zu dem",
    "end": 515.2
  },
  {
    "start": 515.2,
    "text": "Zeitpunkt nun mal passiert. Das heißt, die Einspruchsabteilung ist jetzt relativ kurzfristig",
    "end": 520.04
  },
  {
    "start": 520.04,
    "text": "mit einem neuen Einspruch konfrontiert worden, weil durch diesen Beitritt ja grundsätzlich neue",
    "end": 525.4
  },
  {
    "start": 525.4,
    "text": "Einspruchsgründe und auch neue Dokumente und Fakten vorgelegt werden können. Was ist dann",
    "end": 530.72
  },
  {
    "start": 530.72,
    "text": "weiter passiert? Ist diese mündliche Verhandlung abgehalten worden und dann entschieden worden",
    "end": 535.24
  },
  {
    "start": 535.24,
    "text": "oder ist es zu einer größeren Verzögerung des Verfahrens gekommen? Nein, die mündliche",
    "end": 540.36
  },
  {
    "start": 540.36,
    "text": "Verhandlung wurde abgehalten und es kam wohl auch zu einer Entscheidung, die ist dann im Mai",
    "end": 545.44
  },
  {
    "start": 545.44,
    "text": "2023 ergangen. Man muss dazusagen, zu dem Zeitpunkt war die Feststellungsklage in Deutschland,",
    "end": 552.56
  },
  {
    "start": 552.56,
    "text": "aber noch nicht einmal zugestellt. Es hat ja auch extrem lange gedauert, eigentlich ungewöhnlich",
    "end": 558.08
  },
  {
    "start": 558.08,
    "text": "lange. Erst am 15.5.23, also gut drei Monate, nachdem die Klage beim Landgericht Düssel-",
    "end": 565.12
  },
  {
    "start": 565.12,
    "text": "dorf eingegangen ist, wurde die erst dem Patentinhaber mit Sitz in Schweden zugestellt und eine",
    "end": 571.72
  },
  {
    "start": 571.72,
    "text": "Empfangsbescheinigung durch den Patentinhaber gab es überhaupt erst im Juni 2023. Zu dem",
    "end": 578.2
  },
  {
    "start": 578.2,
    "text": "Zeitpunkt war das Verfahren erstinstanzlich schon entschieden. Warum das relevant ist,",
    "end": 582.92
  },
  {
    "start": 582.92,
    "text": "das werden wir auch noch ein bisschen später sehen. Gut, dann schauen wir uns als nächstes",
    "end": 587.12
  },
  {
    "start": 587.12,
    "text": "vielleicht an. Wie ist denn diese Entscheidung ausgegangen und was hat die Einspruchsabteilung",
    "end": 591.6
  },
  {
    "start": 591.6,
    "text": "mit diesen zwei Beitreten oder Beitrittsversuchen gemacht? Ja, schauen wir vielleicht zuerst,",
    "end": 595.76
  },
  {
    "start": 595.76,
    "text": "was sich inhaltlich ergeben hat. Da hat uns ja schon mal jemand die Frage gestellt, wie",
    "end": 600.96
  },
  {
    "start": 600.96,
    "text": "es denn aussieht, wenn abhängige Patentansprüche unzulässig geändert wurden. Hier haben wir",
    "end": 607.12
  },
  {
    "start": 607.12,
    "text": "ein Beispiel dafür im echten Leben. Hier wurden nämlich Merkmale aus der Beschreibung aufgenommen",
    "end": 613.72
  },
  {
    "start": 613.72,
    "text": "und zwar in einen neuen Patentanspruch 3, der also rückbezogen auf Patentanspruch 1 und",
    "end": 618.4
  },
  {
    "start": 618.4,
    "text": "2 war und es stellt sich heraus, dass diese neu aufgenommenen Merkmale nicht in Kombination",
    "end": 624.4
  },
  {
    "start": 624.4,
    "text": "mit dem abhängigen Anspruch 2 offenbart waren und das stellt eine Überschreitung der Offenbarung",
    "end": 630.76
  },
  {
    "start": 630.76,
    "text": "noch Artikel 123 (2) EPÜ dar. Es gab auch noch einen Patentanspruch 4, was zu einem ähnlichen Problem",
    "end": 637.28
  },
  {
    "start": 637.28,
    "text": "gekommen ist, nämlich aufgrund der Änderungen hat sich eine kleine Bedeutungsverschiebung",
    "end": 642.28
  },
  {
    "start": 642.32,
    "text": "ergeben. Ursprünglich gab es nur eine Seite mit Noppen. Im Verlauf des Verfahrens gab es dann",
    "end": 648.4
  },
  {
    "start": 648.4,
    "text": "zwei Seiten mit Noppen und es wurden auch zwei unterschiedliche Noppengrößen eingeführt,",
    "end": 652.6
  },
  {
    "start": 652.6,
    "text": "sodass man jetzt glauben konnte, dass es insgesamt drei verschiedene Noppengrößen gab. Auch das",
    "end": 657.52
  },
  {
    "start": 657.52,
    "text": "stellt nach Ansicht der Einspruchsabteilung eine Überschreitung der Offenbarung dar. Jetzt haben",
    "end": 663.8
  },
  {
    "start": 663.8,
    "text": "wir in unserer Besprechung der Hörerfrage gesagt, so ein Problem ließe sich relativ leicht",
    "end": 669.4
  },
  {
    "start": 669.4,
    "text": "lösen, indem man diese abhängigen Ansprüche einfach streicht. Hat das unsere Patentinhaber in",
    "end": 673.92
  },
  {
    "start": 673.92,
    "text": "diesem Fall auch versucht? Ja, genau das hat sie gemacht und genau damit ist sie im Endeffekt",
    "end": 678.84
  },
  {
    "start": 678.84,
    "text": "auch durchgekommen. Letztendlich, wenn man das rechtzeitig macht, ist es überhaupt kein",
    "end": 684.36
  },
  {
    "start": 684.36,
    "text": "Problem einen abhängigen Patentanspruch zu streichen. Es gibt auch kein Hindernis, diese Patentansprüche",
    "end": 689.6
  },
  {
    "start": 689.6,
    "text": "später wieder einzuführen, wenn man die irgendwie braucht. Man muss natürlich dann das",
    "end": 693.0
  },
  {
    "start": 693.0,
    "text": "entsprechende Gericht davon überzeugen, dass es doch ursprünglich offenbart war. Inhaltlich",
    "end": 697.72
  },
  {
    "start": 697.72,
    "text": "gab es jetzt auch keine weiteren Einwände mehr, die erfinderische Tätigkeit war gegeben, weil es",
    "end": 702.48
  },
  {
    "start": 702.48,
    "text": "offensichtlich kein so ein Reinigungsgerät gegeben hat, dass zwei Seiten mit unterschiedlicher",
    "end": 708.84
  },
  {
    "start": 708.84,
    "text": "Struktur, mit unterschiedlicher Oberfläche hatte und damit war die Erfindung neu und erfinderisch.",
    "end": 715.56
  },
  {
    "start": 715.56,
    "text": "Wie schaut es aber mit unserem Beitritt aus und dem vermeintlichen Patentverletzter? Hier haben",
    "end": 720.56
  },
  {
    "start": 720.56,
    "text": "wir ja zwei erklärte Beitritte. Schauen wir uns zuerst den ersten an, das ist relativ einfach. Hier",
    "end": 725.16
  },
  {
    "start": 725.24,
    "text": "gab es nämlich nur die Abmahnung, aber noch kein förmliches, gerichtliches Verfahren. Das hat",
    "end": 730.72
  },
  {
    "start": 730.72,
    "text": "erst viel später stattgefunden. Unser Artikel 105 EPÜ setzt aber ein gerichtliches Verfahren voraus.",
    "end": 737.44
  },
  {
    "start": 737.44,
    "text": "Daher hat dieser erste Beitritt nicht funktioniert und der Beitretende ist mit diesem Beitritt",
    "end": 743.36
  },
  {
    "start": 743.36,
    "text": "jedenfalls nicht zur Verfahrenspartei geworden. Das haben wir ja schon vorausgesagt. Das ist",
    "end": 747.72
  },
  {
    "start": 747.72,
    "text": "wenig überraschend. Wie schaut es aber mit dem zweiten Beitritt aus? Jetzt hat doch der",
    "end": 751.24
  },
  {
    "start": 751.24,
    "text": "vermeintliche Verletzer diese negative Feststellungsklage eingereicht und hat damit ein gerichtliches",
    "end": 757.64
  },
  {
    "start": 757.64,
    "text": "Verfahren anhängig gemacht. Das müsste jetzt doch eigentlich ausreichen, dass dem Verfahren",
    "end": 761.68
  },
  {
    "start": 761.68,
    "text": "beitreten darf. Ja, so hätte ich mir das eigentlich auch gedacht. Das Problem dabei war allerdings",
    "end": 767.32
  },
  {
    "start": 767.32,
    "text": "nur die Zustellung, die hat ja einige Zeit gedauert. Das heißt, die negative Feststellungsklage ist",
    "end": 773.44
  },
  {
    "start": 773.44,
    "text": "beim Gericht eingelangt vor der Entscheidung. Die Zustellung an den Patentinhaber hat aber erst",
    "end": 779.64
  },
  {
    "start": 779.64,
    "text": "nach der Entscheidung stattgefunden. Das heißt, wir haben die Situation, dass der zweite Beitritt",
    "end": 784.32
  },
  {
    "start": 784.32,
    "text": "eingereicht worden ist zu dem Zeitpunkt, an dem die Klage der Patentinhaberin noch nicht zugestellt",
    "end": 789.84
  },
  {
    "start": 789.84,
    "text": "worden ist. Hätten man jetzt nicht einfach abwarten können, bis diese Zustellung erfolgt ist und dann",
    "end": 794.88
  },
  {
    "start": 794.88,
    "text": "hat alles seine Richtigkeit? Wenn wir kurz in das Beschwerdeverfahren vorausblicken, das war genau",
    "end": 799.28
  },
  {
    "start": 799.28,
    "text": "die Sichtweise, die dann auch die Beschwerdekammer auf den Fall gehabt hat. Die hat gesagt,",
    "end": 803.32
  },
  {
    "start": 803.32,
    "text": "na hättet es das einfach abgewartet, wäre total einfach gewesen. Die Komplexität des Verfahrens",
    "end": 808.12
  },
  {
    "start": 808.12,
    "text": "wäre gering geblieben. Und die Beitretende hat da eine andere Idee gehabt, wohl unter Verweis auf",
    "end": 815.12
  },
  {
    "start": 815.12,
    "text": "die diesbezügliche Kommentierung in Singer Stauder, nämlich, dass die Einspruchsabteilung die",
    "end": 819.88
  },
  {
    "start": 819.88,
    "text": "Zulässigkeit vorläufig ausspricht. Die Einspruchsabteilung hat das aber insgesamt alles verneint",
    "end": 826.6
  },
  {
    "start": 826.6,
    "text": "und hat aber gemeint, nein, hier müssen wir nicht abwarten. Wir entscheiden nach der Sachlage,",
    "end": 830.6
  },
  {
    "start": 830.6,
    "text": "die sich uns am Entscheidungstag darstellt. Das heißt, die eigentliche Frage ist, wann gilt",
    "end": 836.92
  },
  {
    "start": 836.92,
    "text": "denn eine Klage im Sinne des Artikels 105 EPÜ als erhoben? Also, wann ist dieser Stichtag,",
    "end": 843.36
  },
  {
    "start": 843.36,
    "text": "ab dem man beitreten kann und der dann auch die Frist auslöst innerhalb der man den Beitritt",
    "end": 847.4
  },
  {
    "start": 847.4,
    "text": "einreichen muss? Welche Voraussetzungen müssen da erfüllt sein, dass diese Klage als erhoben",
    "end": 852.48
  },
  {
    "start": 852.48,
    "text": "gilt? In dieser Allgemeinheit lässt sich das, glaube ich, gar nicht so ohne weiteres sagen. Wichtig",
    "end": 857.28
  },
  {
    "start": 857.28,
    "text": "ist dabei, dass das immer auch eine Frage des nationalen Rechts ist, wann eine solche Klage",
    "end": 863.08
  },
  {
    "start": 863.08,
    "text": "als erhoben gilt. Jetzt haben wir auch zwei unterschiedliche Fälle, nämlich die eine Situation",
    "end": 868.4
  },
  {
    "start": 868.4,
    "text": "des Artikel 105 lit a) EPÜ, in dem der Patentinhaber die Klage erhebt und es dann auf die Zustellung an",
    "end": 878.36
  },
  {
    "start": 878.36,
    "text": "den Beitretenden ankommt. Wir haben aber hier genau den unterschiedlichen Fall, nämlich den,",
    "end": 882.88
  },
  {
    "start": 882.88,
    "text": "dass der Beitrittswillige auch selbst die negative Feststellungsklage erhoben hat nach Artikel 105",
    "end": 889.56
  },
  {
    "start": 889.56,
    "text": "lit b) EPÜ. Interessant ist da, dass die Beschwerdekammer, deren Entscheidungen hier zitiert werden, gar",
    "end": 895.12
  },
  {
    "start": 895.12,
    "text": "nicht groß zwischen diesen beiden Situationen unterscheiden. Wir haben hier zwei Fälle,",
    "end": 901.04
  },
  {
    "start": 901.04,
    "text": "auf die die Einspruchsabteilung Bezug nimmt. Das eine ist die T 1138/11 und das andere ist die",
    "end": 907.28
  },
  {
    "start": 907.28,
    "text": "T 694/01. Beiden ist gemein, dass sie sagen, es ist grundsätzlich ins jeweilige nationale Prozessrecht",
    "end": 915.2
  },
  {
    "start": 915.2,
    "text": "zu verweisen, hier also ins deutsche Recht und ich bin jetzt kein Experte im deutschen Recht,",
    "end": 920.44
  },
  {
    "start": 920.44,
    "text": "aber ich kann es auch für das österreichische sagen: Es gibt auch im österreichischen Recht zwei",
    "end": 924.48
  },
  {
    "start": 924.48,
    "text": "unterschiedliche Formen der Anhängigkeit. Das eine, was in Deutschland als Gerichtshängigkeit oder",
    "end": 930.0
  },
  {
    "start": 930.0,
    "text": "in Österreich als Gerichtsanhängigkeit bezeichnet wird, das ist der Zeitpunkt, an dem das Dokument",
    "end": 934.76
  },
  {
    "start": 934.76,
    "text": "die Feststellungsklage beim Gericht ankommt und das andere ist der Zeitpunkt, an dem die Klage",
    "end": 941.16
  },
  {
    "start": 941.28,
    "text": "beim Beklagten ankommt. In Deutschland wird das als die sogenannte Erhebung bezeichnet und das ist",
    "end": 947.08
  },
  {
    "start": 947.08,
    "text": "interessant, weil das das gleiche Wort ist, das auch immer Artikel 105 EPÜ verwendet wird. In Österreich",
    "end": 952.92
  },
  {
    "start": 952.92,
    "text": "wird man so als Streitanhängigkeit bezeichnen. Also wir haben zwei unterschiedliche Zeitpunkte, an",
    "end": 957.52
  },
  {
    "start": 957.52,
    "text": "denen die Klage sozusagen als erhoben gelten kann. Jetzt macht es für mich für den Fall des",
    "end": 963.56
  },
  {
    "start": 963.56,
    "text": "Artikel 105 lit a) EPÜ durchaus Sinn, dass man darauf abstellt, wann der vermeintliche Verletzer",
    "end": 968.88
  },
  {
    "start": 969.0,
    "text": "die Klage zugestellt bekommt, weil er erst dann tätig werden kann und davor nicht weiß, dass es",
    "end": 973.92
  },
  {
    "start": 973.92,
    "text": "überhaupt eine Klage gibt. Also da scheint dieser die Streitanhängigkeit oder die Erhebung der",
    "end": 979.04
  },
  {
    "start": 979.04,
    "text": "richtige Zeitpunkt zu sein. Für die negative Feststellungsklage würde ich ja meinen, also",
    "end": 983.76
  },
  {
    "start": 983.76,
    "text": "für den Fall des Artikel 105 lit b) EPÜ  scheint das nicht ganz so logisch zu sein, weil was hat das",
    "end": 988.92
  },
  {
    "start": 988.92,
    "text": "damit zu tun, wann der Patentinhaber die Klage zugestellt bekommt? Das liegt ja nicht in der",
    "end": 994.36
  },
  {
    "start": 994.36,
    "text": "Einflusssphäre des vermeintlichen Verletzers. Ja, das würde ich auch so sehen. Das Ganze kommt",
    "end": 999.48
  },
  {
    "start": 999.48,
    "text": "eben aus einer Entscheidungslinie der Beschwerdekammern, wo wir eben die Verletzungsklage als",
    "end": 1005.28
  },
  {
    "start": 1005.28,
    "text": "das auslösende Moment für unseren Beitritt hatten. Das war eben die T 694/01. Da war es jetzt so,",
    "end": 1012.92
  },
  {
    "start": 1012.92,
    "text": "dass der Inhaber diese Klage erhoben hatte und dann argumentiert hat, dass der Beitritt verspätet",
    "end": 1020.04
  },
  {
    "start": 1020.08,
    "text": "war, weil er einfach die Frist für den Beitritt insoweit verkürzen wollte, dass er gesagt hat,",
    "end": 1024.6
  },
  {
    "start": 1024.6,
    "text": "es geht sofort ab dem Zeitpunkt, wo die Klageschrift beim Gericht eingelangt ist. Also zu dem",
    "end": 1029.88
  },
  {
    "start": 1029.88,
    "text": "Zeitpunkt, zudem diese Gerichtshängigkeit eingetreten ist. Da hat die Beschwerdekammer gesagt,",
    "end": 1034.28
  },
  {
    "start": 1034.28,
    "text": "nein, das geht nicht. Der vermeintliche Verletzer, der muss erst einmal davon wissen, dass er",
    "end": 1039.72
  },
  {
    "start": 1039.72,
    "text": "beklagt ist, bevor er die Frist überhaupt zu laufen beginnen kann. Und das ist grundsätzlich sehr",
    "end": 1044.16
  },
  {
    "start": 1044.16,
    "text": "sinnvoll. Das heißt, hier hat man die Situation, dass es die Zustellung war, die diese Erhebung der",
    "end": 1050.24
  },
  {
    "start": 1050.24,
    "text": "Klage bewirkt hat. Und welcher Sachverhalt ist der zweiten Entscheidung der T 1138/2011",
    "end": 1056.96
  },
  {
    "start": 1056.96,
    "text": "zugrunde gelegen? In dieser Situation ging es eben konkret um eine negative Feststellungsklage.",
    "end": 1063.0
  },
  {
    "start": 1063.0,
    "text": "Hier hat man auch wieder ins nationale Recht verwiesen und sich einfach angeschaut, naja,",
    "end": 1068.76
  },
  {
    "start": 1068.8,
    "text": "wann gilt denn eine Klage nach deutschem Zivilprozessrecht als erhoben? Und da hat man sich eben im",
    "end": 1075.68
  },
  {
    "start": 1075.68,
    "text": "betreffenden Gesetz der deutschen Zivilprozessordnung im Paragraf 253 beholfen und hat gefunden,",
    "end": 1081.24
  },
  {
    "start": 1081.24,
    "text": "hier steht erhoben und damit hat man diesen Begriff einfach so ohne weiteres übernommen. Es war",
    "end": 1087.56
  },
  {
    "start": 1087.56,
    "text": "eher die grammatisch-sprachliche Auslegung meiner Ansicht nach, die dazu geführt hat, dass man hier",
    "end": 1092.52
  },
  {
    "start": 1092.52,
    "text": "nicht differenziert hat zwischen dem Einlangen bei Gericht und der Zustellung an den Patentinhaber",
    "end": 1097.68
  },
  {
    "start": 1097.72,
    "text": "der Feststellungsbeklagter ist. Führt an dieser Verweis auf das nationale Zivilprozessrecht nicht",
    "end": 1104.0
  },
  {
    "start": 1104.0,
    "text": "zu einem relativ undursichtigen Ausgangslage für alle beteiligten Parteien. Ich habe hier eine",
    "end": 1110.28
  },
  {
    "start": 1110.28,
    "text": "Frist aus dem EPÜ. Ich habe ein fristauslösendes Ereignis, das mit der Klageerhebung ausgelöst",
    "end": 1116.44
  },
  {
    "start": 1116.44,
    "text": "wird. Aber ich weiß nicht aus dem EPÜ heraus, wann diese Frist für das Einreichen des Beitritts",
    "end": 1122.6
  },
  {
    "start": 1122.6,
    "text": "begonnen hat. Ist das nicht irgendwie eine etwas unbefriedigende Situation? Ich finde sehr",
    "end": 1127.12
  },
  {
    "start": 1127.12,
    "text": "und vor allem auch wenn es die Beschwerde kann man hier nicht getan haben, man müsste es irgendwie",
    "end": 1132.16
  },
  {
    "start": 1132.16,
    "text": "separat handhaben. Weil wenn ich unter Verweis auf das deutsche Recht sage, es kommt immer auf die",
    "end": 1137.56
  },
  {
    "start": 1137.56,
    "text": "Erhebung, also immer auf den Zeitpunkt an, wo die Klage den Beklagten zugestellt wird, dann ist",
    "end": 1143.24
  },
  {
    "start": 1143.24,
    "text": "das vernünftig für den ersten Fall, nämlich für den Fall, dass es die Verletzungsklage ist. Aber",
    "end": 1149.12
  },
  {
    "start": 1149.12,
    "text": "es kann, wie wir in unserem Fall auch sehen, zu Situationen kommen, dass es eine Verzögerung gibt,",
    "end": 1154.24
  },
  {
    "start": 1154.28,
    "text": "die dem Beitrittswilligen zum Nachteil gereicht, für die ihr überhaupt nichts kann, weil was kann",
    "end": 1158.84
  },
  {
    "start": 1158.84,
    "text": "denn der dafür, dass die Zustellung seiner Klage in Schweden jetzt drei Monate dauert? Das heißt,",
    "end": 1163.68
  },
  {
    "start": 1163.68,
    "text": "man hätte sich schon darüber Gedanken machen können, dass Klageerhebung hier autonom auszulegen",
    "end": 1168.48
  },
  {
    "start": 1168.48,
    "text": "ist und dass man sich je nachdem, welcher Fall es ist, Verletzungsklage oder negative",
    "end": 1173.04
  },
  {
    "start": 1173.04,
    "text": "Feststellungsklage an unterschiedlichen Zeitpunkten orientiert. Hätte man schon tun können, haben die",
    "end": 1178.64
  },
  {
    "start": 1178.64,
    "text": "Kammern aber nicht gemacht, weil sie einfach am Wort kleben geblieben sind und sich auf den",
    "end": 1183.08
  },
  {
    "start": 1183.08,
    "text": "gleichlautenden Begriff der Klageerhebung bezogen haben. Und einen ganz kurzen Rückgriff auf",
    "end": 1188.76
  },
  {
    "start": 1188.76,
    "text": "das österreichische Recht. In Österreich würde die Klageerhebung was anderes bedeuten, oder? Dann",
    "end": 1192.88
  },
  {
    "start": 1192.88,
    "text": "hätten wir plötzlich einen anderen Zeitpunkt. Da haben wir den Begriff Gerichtsanhängigkeit, also",
    "end": 1197.2
  },
  {
    "start": 1197.2,
    "text": "zu dem Zeitpunkt, wann das Dokument bei Gericht eben eingelangt ist und die Streitanhängigkeit. Die",
    "end": 1203.16
  },
  {
    "start": 1203.16,
    "text": "Erhebung könnte man nach österreichischem Recht vielleicht sogar als den Zeitpunkt ansehen,",
    "end": 1208.88
  },
  {
    "start": 1209.2,
    "text": "bei dem das Dokument bei Gericht eingegangen ist. Es ist meiner Ansicht noch nicht sehr sinnvoll,",
    "end": 1213.32
  },
  {
    "start": 1213.32,
    "text": "sich da auf das nationale Recht zu beziehen, weil diesen Begriff kann jeder anders wählen und wer",
    "end": 1218.56
  },
  {
    "start": 1218.56,
    "text": "weiß, wie das in den anderen Staaten des Europäischen Patentübereinkommens ist. Das heißt, wir",
    "end": 1222.28
  },
  {
    "start": 1222.28,
    "text": "wären uns eigentlich einig, dass es sinnvoll wäre, diesen Begriff auf die Einflusssphäre des",
    "end": 1227.68
  },
  {
    "start": 1227.68,
    "text": "vermeintlichen Verletzers und des Beitretenden abzustellen, weil dort, wo es seine Einflusssphäre",
    "end": 1233.6
  },
  {
    "start": 1233.6,
    "text": "erreicht, das wäre im Fall des lit a) der Zeitpunkt der Klagezustellung oder im Fall des",
    "end": 1239.84
  },
  {
    "start": 1239.84,
    "text": "lit b) der Zeitpunkt der Einreichung der Klage. In beiden Fällen habe ich eine Frist,",
    "end": 1244.0
  },
  {
    "start": 1244.0,
    "text": "mit der ich rechnen kann. Ich habe ein auslösendes Ereignis und es liegt alles in meiner Einflusssphäre,",
    "end": 1250.48
  },
  {
    "start": 1250.48,
    "text": "wie ich die weiteren Schritte setzen kann und nicht wie im gegenständlichen Fall,",
    "end": 1253.76
  },
  {
    "start": 1253.76,
    "text": "dass man tatsächlich warten muss, bis man eine Empfangsbestätigung vom Patentinhaber bekommt,",
    "end": 1258.88
  },
  {
    "start": 1258.88,
    "text": "weil was wäre zum Beispiel, wenn er die nie unterzeichnet hätte. Ich wüsste nie, wann die Frist",
    "end": 1262.48
  },
  {
    "start": 1262.48,
    "text": "ausgelöst ist. Naja, es wird in jedem Land wohl so eine Art Zustellfiktion geben. Das heißt, wenn",
    "end": 1267.76
  },
  {
    "start": 1267.76,
    "text": "nicht zustellbar ist und der sich versteckt, dann wird irgendwann die Zustellung fingiert werden.",
    "end": 1273.04
  },
  {
    "start": 1273.04,
    "text": "Aber das wäre dann sozusagen von Land zu Land unterschiedlich und man könnte ja dadurch",
    "end": 1277.6
  },
  {
    "start": 1277.6,
    "text": "prozesstaktisch als Patentinhaber durchaus was zu seinen Gunsten verschieben und das sollte",
    "end": 1283.04
  },
  {
    "start": 1283.04,
    "text": "man eigentlich vermeiden. Letztendlich kommt es aber auf unsere Meinung nicht an. Das Europäische",
    "end": 1288.56
  },
  {
    "start": 1288.56,
    "text": "Patentamt bzw. die Einspruchsabteilung haben das anders gesehen und interessanterweise wirft",
    "end": 1294.24
  },
  {
    "start": 1294.24,
    "text": "die Einspruchsabteilung hier unseren Beitretenden auch vor, dass der unnötig gezögert hat und",
    "end": 1299.6
  },
  {
    "start": 1299.6,
    "text": "dass er ja schon nach dem Verwarnungsschreiben im August 2022 eigentlich sofort hätte reagieren",
    "end": 1305.84
  },
  {
    "start": 1305.84,
    "text": "können. Also kein Beitritt hätte formulieren sollen, sondern im Herbst 2022 idealerweise die",
    "end": 1311.28
  },
  {
    "start": 1311.28,
    "text": "Feststellungsklage einreichen hätte sollen. Das heißt, er hat über sechs Monate zugewartet",
    "end": 1315.6
  },
  {
    "start": 1316.24,
    "text": "und hier wird meiner Ansicht nach unrichtig, aber doch so ein Verspätungsargument konstruiert,",
    "end": 1322.08
  },
  {
    "start": 1322.08,
    "text": "dass es beim Beitritt eigentlich nicht geben darf. Im Endeffekt kann ich die Einspruchsabteilung",
    "end": 1326.32
  },
  {
    "start": 1326.32,
    "text": "schon ein bisschen verstehen, dass ihnen da der Geduldsfaden gerissen ist. Nach sechs Monaten",
    "end": 1330.16
  },
  {
    "start": 1330.16,
    "text": "sollte man doch so eine Feststellungsklage eingebracht haben. Und dann sollte sie auch zugestellt",
    "end": 1334.48
  },
  {
    "start": 1334.48,
    "text": "sein. Und dann sollte er auch zugestellt sein. Ich finde nur, das sollte nicht die allgemeine",
    "end": 1338.32
  },
  {
    "start": 1338.32,
    "text": "Richtschnur werden. Wir haben hier eben kein Verspätungsregime, sondern wir haben an sich klare",
    "end": 1343.36
  },
  {
    "start": 1343.44,
    "text": "Fristen und wir sollten wissen, wann diese Fristen zu laufen beginnen und wie lang sich da eine",
    "end": 1349.52
  },
  {
    "start": 1349.52,
    "text": "Partei zwischen Verwarnung und Feststellungsklage Zeit lässt. Darauf sollte es eigentlich nicht",
    "end": 1353.6
  },
  {
    "start": 1353.6,
    "text": "ankommen. Die Feststellungsklage sollte einfach nur rechtzeitig eingebracht sein und dann wäre",
    "end": 1358.4
  },
  {
    "start": 1358.4,
    "text": "der Beitritt gültig erklärt. Das heißt zusammenfassend, wir haben eigentlich nur ein Verfahren",
    "end": 1363.6
  },
  {
    "start": 1363.6,
    "text": "mit dem ursprünglichen Einsprechenden und dem Patentinhaber. Der versuchte Beitritt ist nicht",
    "end": 1370.8
  },
  {
    "start": 1370.88,
    "text": "geglückt, zweimal nicht geglückt. Und nachdem die Einspruchsabteilung eben auch den zweiten",
    "end": 1377.28
  },
  {
    "start": 1377.28,
    "text": "Beitritt als unzulässig zurückgewiesen hat, ist die Beitretende nicht Verfahrenspartei geworden.",
    "end": 1384.56
  },
  {
    "start": 1384.56,
    "text": "Genauso ist es, ja. Und auch ihre Argumente und Dokumente haben nicht berücksichtigt werden",
    "end": 1390.16
  },
  {
    "start": 1390.16,
    "text": "müssen von der Einspruchsabteilung bei ihrer Entscheidung. Und also wenn wir wieder auf die",
    "end": 1394.96
  },
  {
    "start": 1394.96,
    "text": "inhaltliche Ebene zurückgehen, was hat die Einspruchsabteilung dann tatsächlich entschieden?",
    "end": 1399.12
  },
  {
    "start": 1399.2,
    "text": "Die Einspruchsabteilung hat entschieden, das Patent im geänderten Umfang aufrecht zu erhalten,",
    "end": 1403.68
  },
  {
    "start": 1403.68,
    "text": "erstens und zweitens sie hat beide Beitritte zurückgewiesen. Jetzt beschäftigen wir uns",
    "end": 1408.56
  },
  {
    "start": 1408.56,
    "text": "normalerweise mit Beschwerdeverfahren. Wir haben bis jetzt nur über das Einspruchsverfahren und die",
    "end": 1413.44
  },
  {
    "start": 1413.44,
    "text": "Beitritte im Einspruchsverfahren gesprochen. Ja, die Einsprechende hat sich gegen die",
    "end": 1419.04
  },
  {
    "start": 1419.04,
    "text": "Entscheidung beschwert. Das Ganze ist dann unter dem Aktenzeichen T 1286/23 aktenkundig",
    "end": 1427.44
  },
  {
    "start": 1428.16,
    "text": "und ein Beschwerdeverfahren ist initiiert worden. Nachdem die Beitretende jetzt schon zweimal",
    "end": 1433.2
  },
  {
    "start": 1433.2,
    "text": "gescheitert ist mit ihrem Versuch des Beitritts, hat sie es jetzt noch einmal versucht und war sie",
    "end": 1438.88
  },
  {
    "start": 1438.88,
    "text": "dabei erfolgreich? Ja, unsere Beitretende hat jetzt im August 2023, also ein Jahr nach der ersten",
    "end": 1447.36
  },
  {
    "start": 1447.36,
    "text": "Verwarnung, jetzt eine dritte Beitrittserklärung abgegeben. Schließlich war ja die Klage jetzt",
    "end": 1452.72
  },
  {
    "start": 1452.72,
    "text": "schon seit Juni zugestellt und gemeinsam mit dem Beitritt hat sie jetzt auch die Beschwerde erklärt.",
    "end": 1460.08
  },
  {
    "start": 1461.12,
    "text": "Jetzt müssen wir wieder uns kurz auf den Zeitstrahl zurückversetzen. Wir haben die Entscheidung",
    "end": 1466.72
  },
  {
    "start": 1466.72,
    "text": "aus dem Mai und den Beitritt jetzt im August. Das heißt, der Beitritt ist nach dem Ende der",
    "end": 1472.4
  },
  {
    "start": 1472.4,
    "text": "Beschwerdefrist erfolgt. Ist das richtig? Das ist richtig und auch die Beschwerde ist nach dem Ende",
    "end": 1477.28
  },
  {
    "start": 1477.28,
    "text": "der Beschwerdefrist erfolgt, was uns schon ein gewisses weiteres Problem zeigt.",
    "end": 1482.4
  },
  {
    "start": 1482.48,
    "text": "Man muss aber sagen, für den Beitritt ist es egal. Wir wissen auch seit der Entscheidung G 1/94,",
    "end": 1489.04
  },
  {
    "start": 1489.04,
    "text": "dass der Beitritt während der Beschwerde durchaus möglich ist. Für die Beschwerde selbst ist es",
    "end": 1494.8
  },
  {
    "start": 1494.8,
    "text": "aber bitter, denn die ist verspätet. Zum Abschluss hätte ich dann doch noch eine Frage und zwar",
    "end": 1500.24
  },
  {
    "start": 1500.96,
    "text": "hätte denn der vermeintliche Patentverletzer, der im Einspruchsverfahren zweimal versucht hat,",
    "end": 1505.76
  },
  {
    "start": 1505.76,
    "text": "beizutreten, überhaupt selber Beschwerde einlegen können gegen die Entscheidung der",
    "end": 1511.2
  },
  {
    "start": 1511.2,
    "text": "Unzulässigkeit der ersten Beitritte, wenn er fristgerecht eine Beschwerde eingereicht hätte.",
    "end": 1516.16
  },
  {
    "start": 1516.16,
    "text": "Ich gehe schon davon aus, weil letztendlich ist ja die Entscheidung der Einspruchsabteilung",
    "end": 1521.12
  },
  {
    "start": 1521.12,
    "text": "zweigeteilt. Einerseits betrifft sie die beiden Beitritte, des Beitrittswilligen,",
    "end": 1526.56
  },
  {
    "start": 1526.56,
    "text": "die zurückgewiesen wurden und andererseits die Entscheidung in der Sache. Und hätte der vermeintliche",
    "end": 1531.68
  },
  {
    "start": 1531.68,
    "text": "Verletzer innerhalb der Beschwerdefrist Beschwerde eingereicht und auch zu den beiden Zurückweisungen",
    "end": 1538.08
  },
  {
    "start": 1538.08,
    "text": "seiner ersten beiden Beitritte, also vor allem zum zweiten Beitritt Stellung genommen,",
    "end": 1541.84
  },
  {
    "start": 1541.84,
    "text": "dann hätte sich die Beschwerdekammer auch inhaltlich mit dem zweiten Beitritt auseinandersetzen",
    "end": 1546.32
  },
  {
    "start": 1546.32,
    "text": "müssen und hätte hier ihre Rechtsauffassung anstelle der der Einspruchsabteilung setzen",
    "end": 1552.48
  },
  {
    "start": 1552.48,
    "text": "können. Das heißt, möglicherweise hätte der vermeintliche Verletzer auf diese Weise es schaffen",
    "end": 1558.32
  },
  {
    "start": 1558.32,
    "text": "können, dass er als Beitretender im erstinstanzlichen Verfahren in das Verfahren hineinkommt",
    "end": 1564.16
  },
  {
    "start": 1564.24,
    "text": "und damit auch Beschwerdeführer in der Sache sein kann.",
    "end": 1567.36
  },
  {
    "start": 1567.36,
    "text": "Wenn wir uns jetzt noch mal die Voraussetzungen für einen Beitritt anschauen, dann wissen wir aus",
    "end": 1571.84
  },
  {
    "start": 1571.84,
    "text": "der Rechtsprechung, dass ein Beitritt auch noch während des anhängigen Beschwerdeverfahrens",
    "end": 1576.88
  },
  {
    "start": 1576.88,
    "text": "erfolgen kann. Damit müsste mit dem dritten Beitritt doch jetzt alles gut gegangen sein,",
    "end": 1581.36
  },
  {
    "start": 1581.36,
    "text": "weil wir haben Klage ist erhoben, sie ist zugestellt und innerhalb von diesen drei Monaten, wenn die",
    "end": 1586.48
  },
  {
    "start": 1586.48,
    "text": "Klage im Juni zugestellt worden ist, dann ist im August doch alles gut und wir sind innerhalb von",
    "end": 1591.6
  },
  {
    "start": 1591.76,
    "text": "der drei Monate Frist und alle Voraussetzungen sind erfüllt. Der dritte Beitritt müsste doch geglückt",
    "end": 1595.6
  },
  {
    "start": 1595.6,
    "text": "sein, oder? Ja, der war zulässig und damit konnte die Beitretende im Beschwerdeverfahren",
    "end": 1601.44
  },
  {
    "start": 1601.44,
    "text": "jetzt auch endlich alle ihre Argumente präsentieren. Aber die Entscheidung nimmt noch eine weitere",
    "end": 1608.56
  },
  {
    "start": 1608.56,
    "text": "unerwartete Wendung. Was glaubst du, was könnte jetzt noch passieren, damit wir unseren Beitretenden",
    "end": 1614.08
  },
  {
    "start": 1614.08,
    "text": "wieder aus dem Verfahren kicken? Vielleicht war die Feststellungsklage unzulässig?",
    "end": 1618.48
  },
  {
    "start": 1618.48,
    "text": "Interessanterweise kommt es darauf gar nicht an nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammern.",
    "end": 1622.88
  },
  {
    "start": 1622.88,
    "text": "Es reicht aus, wenn das Verfahren, das dem Beitritt zugrunde liegt, zum Zeitpunkt des",
    "end": 1627.2
  },
  {
    "start": 1627.2,
    "text": "Beitritts anhängig ist, was auch immer jetzt Anhängigkeit bedeutet, aber die spätere",
    "end": 1632.64
  },
  {
    "start": 1632.64,
    "text": "Unzulässigkeit der Feststellungsklage oder das Ende des Klageverfahrens kann den Beitretenden",
    "end": 1638.08
  },
  {
    "start": 1638.08,
    "text": "jetzt nicht wieder rausschmeißen. Das heißt, ich könnte sogar die Feststellungsklage wieder",
    "end": 1641.36
  },
  {
    "start": 1641.36,
    "text": "zurücknehmen und das hätte keinen Einfluss auf den Beitritt. Das müsste grundsätzlich gehen,",
    "end": 1645.84
  },
  {
    "start": 1645.92,
    "text": "auch wenn es jetzt der Praxis nicht ausprobieren würde. Aber was jetzt noch passiert ist,",
    "end": 1650.24
  },
  {
    "start": 1650.24,
    "text": "ist, dass der Einsprechende seine Beschwerde zurückgezogen hat.",
    "end": 1653.36
  },
  {
    "start": 1653.36,
    "text": "Das ist jetzt ein harter Tobak für unseren Beitretenden.",
    "end": 1656.64
  },
  {
    "start": 1656.64,
    "text": "Das ist wirklich harter Tobak, ja. Denn seit der G 3/04 wissen wir, dass das das Verfahren",
    "end": 1662.72
  },
  {
    "start": 1662.72,
    "text": "eigentlich beendet. Man erkennt an der Entscheidung, dass die Kammer mit dem Verfahrensergebnis jetzt",
    "end": 1669.6
  },
  {
    "start": 1669.6,
    "text": "nicht wirklich zufrieden waren. Die hat in ihrer Entscheidung immer schon durchblicken lassen,",
    "end": 1674.72
  },
  {
    "start": 1674.72,
    "text": "dass die Art, wie man mit der Beitretenden umgegangen ist, irgendwie suboptimal war.",
    "end": 1679.2
  },
  {
    "start": 1679.2,
    "text": "Du hast ja die G 3/04 erwähnt als sehr relevante Entscheidung für diese Fallkonstellation.",
    "end": 1686.0
  },
  {
    "start": 1686.0,
    "text": "Was hat denn die G 3/04 genau ausgesagt?",
    "end": 1689.28
  },
  {
    "start": 1689.28,
    "text": "Die G 3/04 betrifft im Prinzip genau unsere Fallkonstellation, nämlich dass während des",
    "end": 1694.72
  },
  {
    "start": 1694.72,
    "text": "Beschwerdeverfahrens ein Beitritt erklärt wurde und danach der Einsprechende als einziger Beschwerdeführer",
    "end": 1701.44
  },
  {
    "start": 1701.44,
    "text": "seine Beschwerde zurücknimmt. Und in dieser Situation ist das Beschwerdeverfahren einfach",
    "end": 1706.08
  },
  {
    "start": 1706.08,
    "text": "zu beenden. Letztendlich läuft es dann darauf hinaus, dass die erstinstanzliche Entscheidung",
    "end": 1709.84
  },
  {
    "start": 1709.84,
    "text": "rechtskräftig wird.",
    "end": 1710.96
  },
  {
    "start": 1710.96,
    "text": "Du nimmst der Bezug auf eine inhaltliche Entscheidung der Beschwerdekammer. Das kommt für mich jetzt",
    "end": 1714.88
  },
  {
    "start": 1714.88,
    "text": "doch überraschend, denn eigentlich hat die Einsprechende als einzige Beschwerdeführerin",
    "end": 1719.44
  },
  {
    "start": 1719.44,
    "text": "doch ihre Beschwerde zurückgezogen und damit müsste das Verfahren ohne schriftliche Entscheidung",
    "end": 1724.48
  },
  {
    "start": 1724.48,
    "text": "einfach enden.",
    "end": 1725.6
  },
  {
    "start": 1725.68,
    "text": "Ja, das hätten wir uns auch gedacht, aber die Beschwerdekammer war mit dieser Situation,",
    "end": 1731.68
  },
  {
    "start": 1731.68,
    "text": "der G 3/04, so unzufrieden, dass sie der Großen Beschwerdekammer jetzt noch einmal",
    "end": 1737.2
  },
  {
    "start": 1737.2,
    "text": "vorgelegt hat, ob die Entscheidung G 3/04 immer noch oder tatsächlich wirklich stimmt.",
    "end": 1743.92
  },
  {
    "start": 1743.92,
    "text": "Das heißt, die Beschwerdekammer hat in ihrer Entscheidung der Großen Beschwerdekammer",
    "end": 1748.48
  },
  {
    "start": 1748.48,
    "text": "die Frage vorgelegt, ob nach der Rücknahme der einzigen Beschwerde das Verfahren mit",
    "end": 1754.04
  },
  {
    "start": 1754.04,
    "text": "einem während des Beschwerdeverfahrens Beigetretenen noch fortgesetzt werden kann.",
    "end": 1758.64
  },
  {
    "start": 1758.64,
    "text": "Das heißt, unser Fall hat sich jetzt entwickelt von einer Beitrittsproblematik im Einspruchsverfahren",
    "end": 1765.0
  },
  {
    "start": 1765.0,
    "text": "zu einer Beitrittsproblematik im Beschwerdeverfahren und hat letztendlich in einer Vorlagefrage",
    "end": 1770.8
  },
  {
    "start": 1770.8,
    "text": "für die große Beschwerdekammer geändert, die wir uns in der nächsten Folge anschauen",
    "end": 1774.68
  },
  {
    "start": 1774.68,
    "text": "werden. Kannst du uns trotzdem nochmal kurz zusammenfassen, was für dich die relevantesten",
    "end": 1778.88
  },
  {
    "start": 1778.88,
    "text": "Punkte aus diesem konkreten Verfahren und den Aspekten sind, die wir heute besprochen",
    "end": 1782.88
  },
  {
    "start": 1782.88,
    "text": "haben?",
    "end": 1783.88
  },
  {
    "start": 1783.88,
    "text": "Ich habe gar nicht so sehr Lösungen gekriegt, aber zumindest ein Problem aufgezeigt gekriegt,",
    "end": 1788.88
  },
  {
    "start": 1788.88,
    "text": "nämlich es wäre interessant gewesen, die Frage zu klären, wann eine negative Feststellungsklage",
    "end": 1794.48
  },
  {
    "start": 1794.48,
    "text": "als erhoben gilt und vor allem die Frage, ob eine Verzögerung der Zustellung dazu führt,",
    "end": 1801.76
  },
  {
    "start": 1801.76,
    "text": "dass der Beitretende dem Verfahren nicht beitreten kann, die wir sicherlich klärungsbedürftig",
    "end": 1807.24
  },
  {
    "start": 1807.24,
    "text": "gewesen. Sie konnte aber nicht geklärt werden, weil der Beitretende einfach nicht rechtzeitig",
    "end": 1812.84
  },
  {
    "start": 1812.84,
    "text": "in die Beschwerde gegangen ist und damit die Zurückweisungen der ersten beiden Beitritte",
    "end": 1818.12
  },
  {
    "start": 1818.12,
    "text": "formell rechtskräftig geworden ist. Im Beschwerdeverfahren hat die Einsprechende dann ihre Beschwerde",
    "end": 1824.12
  },
  {
    "start": 1824.12,
    "text": "zurückgezogen und nach der Entscheidung G 3/04 wäre das Verfahren beendet gewesen.",
    "end": 1828.92
  },
  {
    "start": 1828.92,
    "text": "Die Kammer hat jedoch die gleichen Fragen, die auch der Entscheidung G 3/04 zur Grunde",
    "end": 1834.0
  },
  {
    "start": 1834.0,
    "text": "lagen, nochmal vorgelegt und jetzt auch neue Argumente dafür gebracht, dass das Verfahren",
    "end": 1839.72
  },
  {
    "start": 1839.72,
    "text": "mit dem Beitretenden alleine fortgesetzt werden kann. Sie will also offensichtlich",
    "end": 1844.0
  },
  {
    "start": 1844.0,
    "text": "von der Rechtsprechung der Großen Beschwerdekammer abweichen.",
    "end": 1847.8
  },
  {
    "start": 1847.8,
    "text": "Ja, vielen Dank lieber Michael, für die spannende Diskussion über diesen interessanten",
    "end": 1852.88
  },
  {
    "start": 1852.88,
    "text": "Fall. Wie gewohnt, werden wir uns in der nächsten Folge dann die Entscheidung ob die Große Beschwerdekammer",
    "end": 1858.6
  },
  {
    "start": 1858.6,
    "text": "hier einen neuen Ansatz findet oder ob sie doch die alte Rechtsprechungslinie, also",
    "end": 1864.08
  },
  {
    "start": 1864.08,
    "text": "die aus der G 3/04, bestätigen wird. Bis zur nächsten Folge, Servus Michael.",
    "end": 1869.16
  },
  {
    "start": 1869.28,
    "text": "Servus Lukas.",
    "end": 1870.28
  },
  {
    "start": 1874.52,
    "text": "Das war ein IP Courses Podcast. Für Feedback schreiben Sie uns an podcast@ipcourses.org,",
    "end": 1882.52
  },
  {
    "start": 1882.52,
    "text": "abonnieren Sie den Podcast und entdecken Sie weitere Informationen und Kursangebote auf",
    "end": 1887.8
  },
  {
    "start": 1887.8,
    "text": "www.ipcourses.org.",
    "end": 1890.8
  }
]