[
  {
    "start": 0.0,
    "text": "Willkommen beim IP-Courses- Podcast, dem Podcast für europäisches Patentrecht.",
    "end": 9.32
  },
  {
    "start": 9.32,
    "text": "In der letzten Folge haben wir uns beschäftigt mit einem Hautreinigungsgerät und einem Einspruchsverfahren",
    "end": 16.88
  },
  {
    "start": 16.88,
    "text": "gegen die Erteilung eines Patents auf so ein Hautreinigungsgerät. Dabei ist die Situation",
    "end": 23.16
  },
  {
    "start": 23.16,
    "text": "aufgetreten, dass ein vermeintlicher Verletzer während des Einspruchsverfahrens zweimal versucht hat,",
    "end": 28.68
  },
  {
    "start": 28.68,
    "text": "dem Verfahren beizutreten und beide Male gescheitert ist. Die Einspruchsabteilung hat daraufhin das",
    "end": 35.04
  },
  {
    "start": 35.04,
    "text": "Patent in teilweisem Umfang aufrechterhalten, aber die beiden Beitritte zurückgewiesen. Gegen",
    "end": 41.48
  },
  {
    "start": 41.48,
    "text": "diese Entscheidung hat dann die Einsprechende Beschwerde eingelegt und diesen Beschwerdeverfahren",
    "end": 47.92
  },
  {
    "start": 47.92,
    "text": "ist die vermeintliche Verletzerin dann im dritten Versuch beigetreten. Zu der G Entscheidung,",
    "end": 53.36
  },
  {
    "start": 53.36,
    "text": "die wir heute diskutieren wollen, nämlich der Entscheidung G 2/24, ist es dann deswegen",
    "end": 58.96
  },
  {
    "start": 58.96,
    "text": "gekommen, weil die Einsprechende und alleinige Beschwerdeführerin ihren Einspruch zurückgezogen",
    "end": 64.04
  },
  {
    "start": 64.04,
    "text": "hat und somit auch das Beschwerdeverfahren gegenüber dem Beitretenden aufgrund der älteren",
    "end": 69.68
  },
  {
    "start": 69.68,
    "text": "Entscheidung G 3/04 dadurch beinahe worden ist. Trotzdem haben wir eine neue G Entscheidung und bei",
    "end": 77.32
  },
  {
    "start": 77.32,
    "text": "mir sitzt wieder Michael Stadler. Hallo Michael. Servus Lukas. Bevor wir uns jetzt in die Untiefen der",
    "end": 82.36
  },
  {
    "start": 82.36,
    "text": "G 2/24 begeben, trotzdem noch eine Frage, die sich im Lichte des Vorverfahrens für mich stellt,",
    "end": 88.76
  },
  {
    "start": 88.76,
    "text": "kann man denn eigentlich beliebig oft versuchen, einem Verfahren beizutreten? Ja, das hat sich",
    "end": 94.16
  },
  {
    "start": 94.16,
    "text": "unsere Patentinhaberin auch gefragt und hat versucht so eine Art Präklusion zu konstruieren.",
    "end": 99.88
  },
  {
    "start": 99.88,
    "text": "Die Antwort ist grundsätzlich, kann man das? Es gibt hier keine materielle Rechtskraft in der",
    "end": 105.92
  },
  {
    "start": 105.92,
    "text": "Hinsicht. Das heißt, wenn es eine neue Sachlage gibt, dann kann sich auch zu einem späteren",
    "end": 111.88
  },
  {
    "start": 111.88,
    "text": "Zeitpunkt die Situation ergeben, dass der Beitritt dann doch zulässig ist. Aber wir haben auch so",
    "end": 117.72
  },
  {
    "start": 117.72,
    "text": "was wie formelle Rechtskraft. Das heißt, wenn ich mich gegen eine zurückweisende Entscheidung der",
    "end": 123.32
  },
  {
    "start": 123.32,
    "text": "Einspruchsabteilung, mit der mein Beitritt zurückgewiesen wird, nicht wehre, dann kann ich diesen bereits",
    "end": 129.56
  },
  {
    "start": 129.56,
    "text": "entschiedenen Punkt später nicht wieder bringen. Das heißt, selbst wenn ich dann im Beschwerdeverfahren",
    "end": 135.76
  },
  {
    "start": 135.76,
    "text": "teilnehmen kann, wenn mein dritter Beitritt zum Beispiel zulässig ist, dann kann ich später",
    "end": 140.92
  },
  {
    "start": 140.92,
    "text": "nicht sagen, eigentlich wäre mein erster oder zweiter Beitritt eigentlich zulässig gewesen. Die",
    "end": 146.52
  },
  {
    "start": 146.52,
    "text": "Beschwerdekammer hat das dann einfach nicht mehr zu prüfen mit der Konsequenz, dass unser",
    "end": 150.36
  },
  {
    "start": 150.36,
    "text": "erster und zweiter Beitritt jetzt damit vom Tisch sind. Aufgrund des dritten Beitritts kann unsere",
    "end": 156.56
  },
  {
    "start": 156.56,
    "text": "vermeintliche Verletzerin aber jetzt natürlich am Beschwerdeverfahren teilnehmen. Solange das",
    "end": 161.88
  },
  {
    "start": 161.88,
    "text": "Beschwerdeverfahren anhängig ist. Genau, so lange das Verfahren anhängig ist. Und das bringt uns zur",
    "end": 166.56
  },
  {
    "start": 166.56,
    "text": "Kernproblematik von diesem Fall. Vielleicht nochmal kurz zur Rekapitulation, die Vorlagefragen, die die",
    "end": 175.36
  },
  {
    "start": 175.36,
    "text": "Beschwerdekammer an die Große Beschwerdekammer gestellt hat. Die erste Frage war, kann nach",
    "end": 181.52
  },
  {
    "start": 181.52,
    "text": "Rücknahme der einzigen Beschwerde das Verfahren mit einem während des Beschwerdeverfahrens",
    "end": 186.0
  },
  {
    "start": 186.0,
    "text": "Beigetretenen fortgesetzt werden. Und wenn die erste Frage zu bejahen ist, ist die Voraussetzung",
    "end": 191.84
  },
  {
    "start": 191.84,
    "text": "für die Möglichkeit das Verfahren fortzusetzen, dass der Beitretende vermeile Erfordernisse erfüllt",
    "end": 196.32
  },
  {
    "start": 196.32,
    "text": "hat, die über die in Artikel 105 EPÜ ausdrücklich geregelten Zulässigkeitserfordernisse des Beitritts",
    "end": 201.32
  },
  {
    "start": 201.32,
    "text": "hinausgehen, insbesondere ist die Entrichtung der Beschwerdegebühr notwendig. Schauen wir uns",
    "end": 205.44
  },
  {
    "start": 205.44,
    "text": "vielleicht zuerst die Folgen der Zurücknahme der Beschwerde an. Und da gibt es ja eigentlich mehrere",
    "end": 211.56
  },
  {
    "start": 211.56,
    "text": "Konstellationen. Einmal die Frage, was ist, wenn der Beitretende dem erstinstanzlichen Verfahren",
    "end": 217.68
  },
  {
    "start": 217.68,
    "text": "zulässig beigetreten ist und wie schaut es aus in dem konkreten Fall, den wir jetzt haben, wenn",
    "end": 222.2
  },
  {
    "start": 222.2,
    "text": "der Beitritt erst im Beschwerdeverfahren erfolgt? Die bisherige Rechtsprechung hat uns da gezeigt,",
    "end": 227.8
  },
  {
    "start": 227.8,
    "text": "dass es im Prinzip unterschiedliche Stellungen im Verfahren geben kann, wenn der Beitritt",
    "end": 233.76
  },
  {
    "start": 233.76,
    "text": "in erster Instanz erfolgt, dann ist klar, dass der Beitretende die Stellung eines Einsprechenden",
    "end": 239.64
  },
  {
    "start": 239.64,
    "text": "hat. Das wissen wir auch aus Artikel 105 Absatz 2 EPÜ. Er ist dann praktisch so was wie ein Einsprechender,",
    "end": 246.32
  },
  {
    "start": 246.32,
    "text": "eigentlich von einem Einsprechenden nach dem erfolgreichen Beitritt gar nicht mehr zu unterscheiden.",
    "end": 251.36
  },
  {
    "start": 251.36,
    "text": "Damit hat er auch alle Rechte gegen eine Entscheidung, und zwar nicht nur seinen Beitritt",
    "end": 256.84
  },
  {
    "start": 256.84,
    "text": "betreffend, sondern auch in der Sache Beschwerde einzulegen. Und seit der Entscheidung G 3/04",
    "end": 262.24
  },
  {
    "start": 262.52,
    "text": "haben wir gesehen, dass es anders ist, wenn wir einen Beitritt erst im Beschwerdeverfahren haben.",
    "end": 268.16
  },
  {
    "start": 268.16,
    "text": "Das heißt, wir sind eigentlich in einem klar abgesteckten Gebiet, nämlich wir haben ein",
    "end": 275.04
  },
  {
    "start": 275.04,
    "text": "beendetes Beschwerdeverfahren. Wir wissen aus der G 3/04, dass der Beschwerdeverfahren Beigetretener,",
    "end": 281.8
  },
  {
    "start": 281.8,
    "text": "dass der nur Verfahrens beteiligt ist und nicht selber Beschwerde führen kann. Und damit ist",
    "end": 287.08
  },
  {
    "start": 287.08,
    "text": "das Beschwerdeverfahren eigentlich beendet, wenn der Einsprechende und alleinige Beschwerdeführer",
    "end": 292.2
  },
  {
    "start": 292.2,
    "text": "seine Beschwerde zurücknimmt. Warum sieht das in die vorlegende Kammer anders? Der Hintergrund",
    "end": 298.56
  },
  {
    "start": 298.56,
    "text": "des Ganzen war, dass die Kammer eigentlich mit der Situation unglücklich war, wie mit diesem",
    "end": 304.36
  },
  {
    "start": 304.36,
    "text": "Beitretenden umgegangen ist. Das ist der Dreh- und Angelpunkt des Ganzen. Und dann hat auch die",
    "end": 309.0
  },
  {
    "start": 309.0,
    "text": "Kammer begonnen, einmal dafür Argumente zu suchen, warum die Weiterführung notwendig sein soll.",
    "end": 315.28
  },
  {
    "start": 315.8,
    "text": "Also, wenn man der Diktion, dass Artikel 107 EPÜ folgen würde, dann müsste der im Beschwerdeverfahren",
    "end": 321.52
  },
  {
    "start": 321.52,
    "text": "Beigetretene auch Beschwerdeführer sein, weil sonst kann ich kein Beschwerdeverfahren führen.",
    "end": 325.92
  },
  {
    "start": 325.92,
    "text": "Wenn ich davon ausgehe, dass Beschwer zur gesamten Dauer des Verfahrens vorliegen muss,",
    "end": 330.64
  },
  {
    "start": 330.64,
    "text": "was ja da nicht steht, das steht ja nur zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde. Aber ja,",
    "end": 335.52
  },
  {
    "start": 335.52,
    "text": "die Rechtsprechung geht davon aus, dass Beschwer auch während des gesamten Verfahrens vorliegen",
    "end": 340.64
  },
  {
    "start": 340.68,
    "text": "muss. Das heißt, die einzige Möglichkeit, wie ich das Verfahren fortführen kann, ist jetzt,",
    "end": 346.12
  },
  {
    "start": 346.12,
    "text": "dass ich sage, der Beitretende ist beschwert. Das ist die einzige Interpretation, wie ich",
    "end": 352.2
  },
  {
    "start": 352.2,
    "text": "dahin kommen kann. Und es gibt jetzt die diversen Großen Beschwerdekammer-Entscheidungen, die so im",
    "end": 357.44
  },
  {
    "start": 357.44,
    "text": "Umfeld des Ganzen sich eben bewegen. Was klar ist, die Beschwerdekammer kann von Amtswegen nicht",
    "end": 363.28
  },
  {
    "start": 363.28,
    "text": "alleine das Verfahren fortsetzen. Das wäre die einfachste Variante. Aber die G 8/91",
    "end": 368.48
  },
  {
    "start": 368.48,
    "text": "hat uns gesagt, dass das nicht möglich ist. Und vielleicht auch im Umfeld, was auch definitiv",
    "end": 374.8
  },
  {
    "start": 374.8,
    "text": "ausgeschlossen ist, dass es keinen Beitritt gibt, ohne dass überhaupt ein Beschwerdeverfahren läuft.",
    "end": 379.8
  },
  {
    "start": 379.8,
    "text": "Das hat uns die G 4/91 gesagt. Das heißt, auch hier haben wir sozusagen die Grenzen",
    "end": 384.88
  },
  {
    "start": 384.88,
    "text": "gesteckt, in welchem Umfang hier Beschwerdeverfahren weitergeführt werden dürfen. Und das zeigt",
    "end": 391.76
  },
  {
    "start": 391.76,
    "text": "sozusagen das Gegenbeispiel. Interessant ist es aber dann, dass man dem Beitretenden",
    "end": 398.2
  },
  {
    "start": 398.2,
    "text": "doch ein bisschen mehr Rechte einräumt, als man das einem anderen Beschwerdebeteiligten einräumen",
    "end": 404.12
  },
  {
    "start": 404.12,
    "text": "möchte. Nämlich, man gibt ihm auch die Möglichkeit, neue Einspruchsgründe ins Verfahren einzuführen.",
    "end": 410.52
  },
  {
    "start": 410.52,
    "text": "Das hat uns die G 1/94 gesagt. Das heißt, wir haben so ein bisschen eine Zwitterstellung,",
    "end": 415.92
  },
  {
    "start": 415.92,
    "text": "der ist einerseits kein Beschwerdeführer. Das heißt, an seinem Willen allein kann das Beschwerdeverfahren",
    "end": 421.68
  },
  {
    "start": 421.68,
    "text": "nicht hängen. Er ist aber durchaus in der Lage, das laufende Verfahren auszudehnen. Und nach der",
    "end": 427.2
  },
  {
    "start": 427.24,
    "text": "G 10/91 wird es dann typischerweise auch zu einer Zurückverweisung in die erste Instanz kommen,",
    "end": 433.8
  },
  {
    "start": 433.8,
    "text": "um eben die neuen Einspruchsgründe, die der Beitretende vorgebracht hat, inhaltlich zu prüfen.",
    "end": 439.4
  },
  {
    "start": 439.4,
    "text": "Der Patentinhaber hat in der Situation auch die Möglichkeit, dass er es erlaubt, dass es",
    "end": 445.0
  },
  {
    "start": 445.0,
    "text": "unmittelbar im Beschwerdeverfahren geprüft wird. Ganz generell wissen wir auch aus anderen",
    "end": 449.24
  },
  {
    "start": 449.24,
    "text": "Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer aus, dass so ein Beschwerdeverfahren immer am Willen des",
    "end": 454.72
  },
  {
    "start": 454.76,
    "text": "Beschwerdeführers hängt. Das heißt, das Beschwerdeverfahren ist von Parteidispositionen",
    "end": 459.24
  },
  {
    "start": 459.24,
    "text": "geleitet und die Beschwerdeführer sind die, die das Verfahren letztendlich voranbringen können.",
    "end": 465.28
  },
  {
    "start": 465.28,
    "text": "Wenn die nicht mehr wollen, ist das Verfahren vorbei. Die Frage ist jetzt was zeichnet so",
    "end": 469.52
  },
  {
    "start": 469.52,
    "text": "einen Beschwerdeführer grundsätzlich aus. Man muss natürlich eine Beschwerde eingelegt haben.",
    "end": 475.08
  },
  {
    "start": 475.08,
    "text": "Das ist der erste Punkt, der grundsätzlich gegeben sein muss und der zweite ist,",
    "end": 479.64
  },
  {
    "start": 479.68,
    "text": "dass eine Beschwer vorliegt, also eine negative Betroffenheit von der betreffenden",
    "end": 484.68
  },
  {
    "start": 484.68,
    "text": "Entscheidung. Ohne eine solche Beschwer kann das Verfahren einfach nicht weiter geführt werden.",
    "end": 489.84
  },
  {
    "start": 489.84,
    "text": "Jetzt ist Beschwer ein geläufiger Begriff und im Prinzip ist immer klar, was gemeint ist. Aber wie kann",
    "end": 496.32
  },
  {
    "start": 496.32,
    "text": "man das jetzt konkret definieren? Es gibt zwei unterschiedliche prozessuale Sichtweisen darauf,",
    "end": 503.64
  },
  {
    "start": 503.64,
    "text": "die normale ist, sagen wir mal, ist jetzt die materielle Beschwer und die hat auch der Beitretende",
    "end": 510.24
  },
  {
    "start": 510.24,
    "text": "argumentiert. Der Hintergrund ist der, meine Rechtsposition ist durch diese Entscheidung",
    "end": 515.64
  },
  {
    "start": 515.64,
    "text": "konkret negativ beeinträchtigt. Also mein Recht, meine persönliche, mein persönliches Recht darauf",
    "end": 522.72
  },
  {
    "start": 522.72,
    "text": "nicht von diesem Unterlassungsanspruch aus dem Patent betroffen zu sein, hängt am Bestehen dieses",
    "end": 527.68
  },
  {
    "start": 527.72,
    "text": "Patents. Das ist auch im normalen Zivilprozess die ganz übliche Sichtweise, ich will als Beklagter",
    "end": 534.84
  },
  {
    "start": 534.84,
    "text": "nicht zahlen müssen, ich will als Kläger Geld bekommen. Das sind die ganz normale Betrachtung",
    "end": 540.16
  },
  {
    "start": 540.16,
    "text": "der Beschwer. Und auch wenn ich aus der Sichtweise des Patentinhabers sehe, ist dieser grundsätzlich",
    "end": 546.0
  },
  {
    "start": 546.0,
    "text": "der materiellen Beschwer eigentlich ganz verständlich. Er hat mit dem Widerruf oder der",
    "end": 551.44
  },
  {
    "start": 551.44,
    "text": "Beschränkung des Patents weniger als er vorher gehabt hatte. Deswegen ist er beschwert.",
    "end": 556.68
  },
  {
    "start": 556.68,
    "text": "Wie schaut das jetzt für einen Einsprechenden aus? Da ist die Situation noch ein bisschen anders,",
    "end": 561.36
  },
  {
    "start": 561.36,
    "text": "weil eigentlich ist nicht jeder beschwert, dadurch, dass ein Patent überlebt,",
    "end": 565.36
  },
  {
    "start": 565.36,
    "text": "das vielleicht nicht rechtsbeständig ist. Ja, ja, ärgerlich wird es natürlich erst dann,",
    "end": 569.36
  },
  {
    "start": 569.36,
    "text": "wenn Ansprüche gegen einen bestehen. Damit würde diese unmittelbare Betroffenheit erst da sein.",
    "end": 576.0
  },
  {
    "start": 576.0,
    "text": "Aber du hast natürlich völlig recht auch das Bestehen eines Patents zu Unrecht,",
    "end": 581.72
  },
  {
    "start": 582.04,
    "text": "beschwert eigentlich grundsätzlich jeden. Und man muss auch sagen, eine solche Situation,",
    "end": 588.04
  },
  {
    "start": 588.04,
    "text": "die gibt es prozessual gar nicht so häufig. Also ein Einspruch ist im Prinzip ein Jedermannsrecht,",
    "end": 593.88
  },
  {
    "start": 593.88,
    "text": "weil auch ein Patent jeden betrifft. Daher haben wir hier auch ein Einspruchsrecht,",
    "end": 597.96
  },
  {
    "start": 597.96,
    "text": "das jedem zusteht. Im Prinzip könnte man sagen, vom bestehen bleiben, das Patents wäre jeder",
    "end": 603.8
  },
  {
    "start": 603.8,
    "text": "beschwert. Deswegen verwendet man da einen geringfügig abweichenden Beschwerbegriff,",
    "end": 608.24
  },
  {
    "start": 608.28,
    "text": "nämlich den der formellen Beschwer, der im Übrigen auch auf die meisten unserer anderen Fälle",
    "end": 612.16
  },
  {
    "start": 612.16,
    "text": "ganz gut passt. Formelle Beschwer bedeutet, du hast einen Antrag gestellt vor einem Gericht",
    "end": 617.08
  },
  {
    "start": 617.08,
    "text": "vor der Einspruchsabteilung und du hast nicht das oder nicht alles das bekommen,",
    "end": 621.08
  },
  {
    "start": 621.08,
    "text": "was du eigentlich willst. Im Einspruch brauche ich keine konkrete Betroffenheit, muss also",
    "end": 625.92
  },
  {
    "start": 625.92,
    "text": "nicht nachweisen, dass da jetzt ganz konkret ein Anspruch gegen mich besteht und mit dem",
    "end": 631.2
  },
  {
    "start": 631.2,
    "text": "Einspruch bekomme ich den weg. Deswegen nimmt man diese andere Definition und da ist die formelle",
    "end": 636.68
  },
  {
    "start": 636.68,
    "text": "Beschwer, die eben sagt, beschwert bist du nur dann, wenn du in erster Instanz nicht das vom",
    "end": 641.64
  },
  {
    "start": 641.64,
    "text": "Patent wegbekommen hast, was du weghaben wolltest. Für das normale Einspruchsverfahren ist das ja",
    "end": 647.84
  },
  {
    "start": 647.84,
    "text": "schön und gut und auch sehr gut nachvollziehbar. Aber bei unserem speziellen Verfahren,",
    "end": 652.64
  },
  {
    "start": 652.64,
    "text": "das dieser Vorlagefrage zugrunde liegt, war die Situation ja anders. Denn unser Beitretender,",
    "end": 657.64
  },
  {
    "start": 657.64,
    "text": "der war in der ersten Instanz gar nicht wirklich dabei. Er war nicht einmal Partei,",
    "end": 661.84
  },
  {
    "start": 661.84,
    "text": "weil sein Beitritt ja als unzulässig erkannt worden ist, sondern er ist erst im Beschwerdeverfahren",
    "end": 666.76
  },
  {
    "start": 666.76,
    "text": "beigetreten. Wie schaut es denn dann mit der Beschwer aus? Ja, hier würden die beiden Beschwerbegriffe",
    "end": 672.24
  },
  {
    "start": 672.24,
    "text": "eben konkret was Unterschiedliches sagen. Wenn man die Formelle Beschwer sich ansieht,",
    "end": 677.56
  },
  {
    "start": 677.56,
    "text": "dann wird eben rauskommen, dass es überhaupt keinen Antrag von unserem Beitretenden gegeben hat,",
    "end": 683.8
  },
  {
    "start": 683.8,
    "text": "von dem die Einspruchsabteilung hätte abweichen können. Das heißt, formelle Beschwer würde",
    "end": 688.48
  },
  {
    "start": 688.48,
    "text": "ja nicht vorliegen. In materieller Hinsicht, und ich glaube, das ist auch das, was die Kammer so",
    "end": 692.64
  },
  {
    "start": 692.64,
    "text": "gestört hat, liegt natürlich schon eine gewisse Form der Beschwer vor. Denn letztendlich besteht",
    "end": 698.68
  },
  {
    "start": 698.68,
    "text": "möglicherweise ein Anspruch gegen ihn und das Bestehen dieses Anspruchs hängt gerade davon ab,",
    "end": 703.64
  },
  {
    "start": 703.64,
    "text": "ob das Patent zurecht besteht oder eben nicht. Und die G 3/04 hat also für den Beschwerbegriff auch",
    "end": 710.6
  },
  {
    "start": 710.6,
    "text": "immer auf den formellen Beschwerbegriff abgestellt, also diese Abweichung vom Antrag als notwendige",
    "end": 715.56
  },
  {
    "start": 715.6,
    "text": "Voraussetzung für die Beschwer gesehen. Und darüber hinaus gesagt, dass Artikel 105 EPÜ eben nur",
    "end": 721.28
  },
  {
    "start": 721.28,
    "text": "eine begrenzte und punktuelle Anwendung hat und im Beschwerdeverfahren anwendbar ist, dass das aber",
    "end": 727.92
  },
  {
    "start": 727.92,
    "text": "generell am Beschwerbegriff nichts ändert. Und damit ist das Verfahren eben zu Ende, weil es keine",
    "end": 734.0
  },
  {
    "start": 734.0,
    "text": "Beschwerde mehr gibt, weil es niemanden mehr gibt, der Beschwer hat. Jetzt stehen wir ja wieder an",
    "end": 739.4
  },
  {
    "start": 739.4,
    "text": "dem Punkt, dass die Entscheidung G 3/04 eigentlich unseren Vorlagefall schon entschieden hat. Trotzdem",
    "end": 748.12
  },
  {
    "start": 748.12,
    "text": "gibt es die gegenständliche Entscheidung, die G 2/24. Das heißt, diese Vorlage muss von der Großen",
    "end": 754.32
  },
  {
    "start": 754.32,
    "text": "Beschwerdekammer als zulässig erachtet worden sein. Wie ist es denn dazu gekommen, dass es tatsächlich",
    "end": 760.52
  },
  {
    "start": 760.52,
    "text": "behandelt worden ist noch ein zweites Mal und nicht die Große Beschwerdekammer gesagt hat,",
    "end": 763.76
  },
  {
    "start": 763.76,
    "text": "das haben wir schon einmal entschieden, das entscheiden wir nicht noch einmal. Faktisch ist",
    "end": 767.52
  },
  {
    "start": 767.52,
    "text": "die Große Beschwerdekammer natürlich frei, bestimmte Entscheidungen zu treffen, andere aber nicht.",
    "end": 772.56
  },
  {
    "start": 772.56,
    "text": "Und das heißt, sie kann im Wege der Zulässigkeit einzelne Entscheidungen praktisch annehmen,",
    "end": 778.2
  },
  {
    "start": 778.2,
    "text": "während sie bei anderen sagt, dazu gibt es keine uneinheitliche Rechtsprechung, das haben wir",
    "end": 782.76
  },
  {
    "start": 782.76,
    "text": "schon entschieden. Wir haben das bereits in davor ergangenen Entscheidung gesehen, zum Beispiel",
    "end": 787.84
  },
  {
    "start": 787.84,
    "text": "bei der G 3/19. Da war einfach der entsprechende politische Wille da, dass sich hier an der",
    "end": 794.36
  },
  {
    "start": 794.4,
    "text": "Behandlung von biotechnologischen Erfindungen etwas ändert und dass bestimmte Gegenstände",
    "end": 799.76
  },
  {
    "start": 799.76,
    "text": "einfach nicht schutzfähig sein sollen, einfach weil es so gewünscht ist. Und auch in dem Fall hat",
    "end": 805.8
  },
  {
    "start": 805.8,
    "text": "die Große Beschwerdekammer es für notwendig gefunden, war noch einmal etwas dazu zu sagen. Die",
    "end": 811.0
  },
  {
    "start": 811.0,
    "text": "Große Beschwerdekammer hat sich die Zulässigkeit auch angesehen und hat natürlich das Recht der",
    "end": 816.8
  },
  {
    "start": 816.8,
    "text": "Beschwerdekammer auf Vorlage anerkannt. Auch wenn da das Hauptargument der vorliegenden Beschwerdekammer",
    "end": 822.36
  },
  {
    "start": 822.36,
    "text": "eigentlich war, dass sie unzufrieden war mit der Entscheidung G 3/04. Ja, sie hat sich aber",
    "end": 827.52
  },
  {
    "start": 827.52,
    "text": "schon einen kleinen Seitenhieb nicht ganz verkneifen können. Nämlich, dass die Große Beschwerdekammer",
    "end": 833.04
  },
  {
    "start": 833.04,
    "text": "gefunden hat, dass die Ablehnung der Rechtsmeinung aus einer früheren Entscheidung nicht der",
    "end": 838.28
  },
  {
    "start": 838.28,
    "text": "alleinige Grund sein sollte für eine Vorlage, weil das insgesamt schlecht ist für die Rechtssicherheit.",
    "end": 843.96
  },
  {
    "start": 843.96,
    "text": "Man soll sich schon darauf verlassen können, dass die Rechtsprechung der Beschwerdekammern sich",
    "end": 849.76
  },
  {
    "start": 849.8,
    "text": "nicht ohne Weiteres ändert und da ist natürlich diese neue Vorlage sicherlich ein Grund für eine",
    "end": 857.36
  },
  {
    "start": 857.36,
    "text": "Unsicherheit, die sich da geschaffen hat. Was vielleicht auch ein zusätzlicher Grund gewesen",
    "end": 861.72
  },
  {
    "start": 861.72,
    "text": "sein hätte können, ist, dass der Präsident des Europäischen Patentamts in seiner Stellungnahme",
    "end": 867.12
  },
  {
    "start": 867.12,
    "text": "durchklingen hat lassen, dass er auch daran interessiert gewesen wäre, dass sich die",
    "end": 871.44
  },
  {
    "start": 871.44,
    "text": "Entscheidungspraxis der G 3/04 ändern sollte oder dass sie zumindest überdacht werden sollte.",
    "end": 876.6
  },
  {
    "start": 877.2,
    "text": "Ja, das sicherlich auch der hat sich in seinem Schriftsatz auch länger dazu geäußert und die",
    "end": 882.28
  },
  {
    "start": 882.28,
    "text": "bisherige Position auch abgelehnt. Was die Kammer auch hätte machen können, ist,",
    "end": 886.72
  },
  {
    "start": 886.72,
    "text": "die Fragen umzuformulieren aus Zulässigkeitsgründen. Auch das hat sie nicht gemacht. Die Große",
    "end": 893.4
  },
  {
    "start": 893.4,
    "text": "Beschwerdekammer hat einfach die Frage beantwortet. Das heißt, wir haben ein zulässiges Verfahren",
    "end": 900.28
  },
  {
    "start": 900.28,
    "text": "vor der Großen Beschwerdekammer und die Frage war, klar, kann nach der Rücknahme eben der",
    "end": 907.72
  },
  {
    "start": 907.72,
    "text": "einzigen Beschwerde das Verfahren mit dem während des Beschwerdeverfahrens Beigetretenen",
    "end": 911.64
  },
  {
    "start": 911.64,
    "text": "und fortgesetzt werden. Wie hat denn die Große Beschwerdekammer darauf jetzt geantwortet?",
    "end": 916.52
  },
  {
    "start": 916.52,
    "text": "Ist sie von der Entscheidungspraxis der G 3/04 abgewichen? Nein, sie hat mit geringfügigen",
    "end": 922.28
  },
  {
    "start": 922.28,
    "text": "anderen Argumenten das wiederholt, dass die Große Beschwerdekammer schon in der Entscheidung G 3",
    "end": 926.84
  },
  {
    "start": 926.92,
    "text": "/04 vor etwa 20 Jahren gesagt hat. Hintergrund ist, der Beitritt selbst unterliegt einem",
    "end": 932.92
  },
  {
    "start": 932.92,
    "text": "besonderen gesetzlichen Regime, das ein gewissen Ausnahmecharakter unterliegt und daher sollte",
    "end": 940.28
  },
  {
    "start": 940.28,
    "text": "man hier von einer extensiven Auslegung absehen. Das heißt, der Beitretende darf genau das,",
    "end": 945.6
  },
  {
    "start": 945.6,
    "text": "was der Beitritt ihm eben einräumt. Wir haben eben diese Möglichkeit, noch Ablauf der Einspruchsfrist,",
    "end": 952.6
  },
  {
    "start": 952.76,
    "text": "noch an einem Einspruchsverfahren teilnehmen zu können, einfach um die Gültigkeit des europäischen",
    "end": 957.24
  },
  {
    "start": 957.24,
    "text": "Patents, dessen Verletzung dem Beitretenden ja vorgeworfen wird, dass man die zentral überprüfen",
    "end": 962.76
  },
  {
    "start": 962.76,
    "text": "lassen kann. Es ist auch weiterhin alles anerkannt, dass dieser Beitretende auch im Beschwerdestadium",
    "end": 968.92
  },
  {
    "start": 968.92,
    "text": "beitreten kann. Auch da sieht die Große Beschwerdekammer kein Problem. Wenn er einem",
    "end": 974.44
  },
  {
    "start": 974.44,
    "text": "Einspruchsverfahren beitritt, genießt er alle Rechte eines Einsprechenden, wenn er allerdings erst in",
    "end": 979.4
  },
  {
    "start": 979.4,
    "text": "der Beschwerde beitritt, dann ist er einfacher Verfahrensbeteiligter und gerade nicht Beschwerdeführer.",
    "end": 985.16
  },
  {
    "start": 985.16,
    "text": "Welche Unterscheidung macht denn die Große Beschwerdekammer jetzt im Unterschied zwischen",
    "end": 990.04
  },
  {
    "start": 990.04,
    "text": "den Rollen der Verfahrensbeteiligten im Beschwerdeverfahren? Ja, sie unterscheidet hier im Prinzip",
    "end": 995.28
  },
  {
    "start": 995.28,
    "text": "zwischen den Parteien, die Beschwerdeführer sind und denen, die es nicht sind. Das ist die",
    "end": 1000.44
  },
  {
    "start": 1000.44,
    "text": "einzig relevante Unterscheidung, die es im Beschwerdefahrfahren praktisch gibt. Das heißt,",
    "end": 1005.92
  },
  {
    "start": 1005.96,
    "text": "wir haben Beschwerdeführer und der Grund, warum ein Beschwerdeverfahren durchgeführt wird,",
    "end": 1011.8
  },
  {
    "start": 1011.8,
    "text": "ist, weil die Beschwerdeführer das wollen. Sie können sich kein Ergebnis wünschen,",
    "end": 1016.56
  },
  {
    "start": 1016.56,
    "text": "aber es liegt in ihrem Belieben, das Verfahren jetzt weiterzuführen oder das Verfahren zu beenden.",
    "end": 1022.48
  },
  {
    "start": 1022.48,
    "text": "Das heißt, der Beschwerdeführer steckt quasi den Rahmen des Beschwerdeverfahrfens ab?",
    "end": 1026.92
  },
  {
    "start": 1026.92,
    "text": "Genau, das betrifft dann schon den zweiten Punkt. Also nicht mehr nur das Ob des Verfahrens,",
    "end": 1031.56
  },
  {
    "start": 1031.56,
    "text": "sondern auch den Rahmen des Verfahrens, den legt der Beschwerdeführer fest. Denn die Beschwerdekammer",
    "end": 1037.36
  },
  {
    "start": 1037.36,
    "text": "kann nur entscheiden zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und dem Beschwerdeantrag. Das heißt,",
    "end": 1045.08
  },
  {
    "start": 1045.08,
    "text": "wir haben sowas wie Teilrechtskraft. Das heißt, die Beschwerde kann man jetzt nicht sagen,",
    "end": 1048.68
  },
  {
    "start": 1048.68,
    "text": "das Patent, wurde im beschränkten Umfang aufrecht erhalten. Nur der Patentinhaber geht in Beschwerde,",
    "end": 1053.68
  },
  {
    "start": 1053.68,
    "text": "aber wir als Beschwerdekammer finden, das Patent ist zu widerrufen und deswegen wiederrufen wir es.",
    "end": 1058.0
  },
  {
    "start": 1058.28,
    "text": "Insoweit als der Einsprechende, die teilweise Aufrechterhaltung nicht anficht, ist es rechtskräftig",
    "end": 1064.16
  },
  {
    "start": 1064.16,
    "text": "und die Beschwerdekammer hat ja kein eigenes Interesse, über den Antrag des einzigen Beschwerdeführers",
    "end": 1070.76
  },
  {
    "start": 1070.76,
    "text": "hinauszugehen. Selbstverständlich, wenn die Gegenpartei auch Beschwerde einlegt, dann ist die",
    "end": 1075.0
  },
  {
    "start": 1075.0,
    "text": "Beschwerdekammer natürlich berechtigt, im Rahmen der Parteianträge zwischen den Parteianträgen",
    "end": 1079.44
  },
  {
    "start": 1079.44,
    "text": "alles zu entscheiden. Es handelt sich um ein reines Überprüfungsverfahren, das auch noch durch die",
    "end": 1084.72
  },
  {
    "start": 1084.72,
    "text": "Parteianträge festgelegt wird. Das heißt, wir haben jetzt immer über die Beschwerdeführer",
    "end": 1090.36
  },
  {
    "start": 1090.36,
    "text": "gesprochen. Wie schaut es denn mit den anderen Parteien im Verfahren aus? Welche Rolle haben",
    "end": 1096.08
  },
  {
    "start": 1096.08,
    "text": "denn die? Klar ist, dass die von dem Verfahrensablauf betroffen sind. Ihre Rolle beschränkt sich jetzt",
    "end": 1103.32
  },
  {
    "start": 1103.32,
    "text": "darauf, das zu verteidigen, was sie in erster Instanz erstritten haben. Das heißt also, wenn",
    "end": 1108.92
  },
  {
    "start": 1108.92,
    "text": "wir den gleichen Fall noch mal ansehen, wo das Patent teilweise aufrechterhalten wurde und nur",
    "end": 1113.72
  },
  {
    "start": 1113.72,
    "text": "der Patentinhaber in Beschwerde geht, dann ist der Einsprechende darauf beschränkt, dass er den",
    "end": 1119.56
  },
  {
    "start": 1119.56,
    "text": "teilweise Widerruf des Patents verteidigt. Er kann nicht einen weitergehenderen Widerruf verfolgen.",
    "end": 1126.2
  },
  {
    "start": 1126.2,
    "text": "So haben wir schon eine Folge zur G 1/99 der \"reformatio in peius\" gemacht. Da kann man",
    "end": 1132.32
  },
  {
    "start": 1132.32,
    "text": "noch einmal nachhören, wie es denn mit dem Verschlechterungsverbot ausschaut. Letztendlich",
    "end": 1136.96
  },
  {
    "start": 1136.96,
    "text": "sieht die Große Beschwerdekammer auch den im Beschwerdeverfahren beigetretenen als reinen",
    "end": 1143.52
  },
  {
    "start": 1143.52,
    "text": "Verfahrensbeteiligten, der im Prinzip wie ein reiner Beschwerdegegner sich hier am Verfahren",
    "end": 1148.6
  },
  {
    "start": 1148.6,
    "text": "beteiligen kann. Der hat natürlich gewisse Anhörungsrechte, der kann sich grundsätzlich",
    "end": 1152.68
  },
  {
    "start": 1152.68,
    "text": "am Verfahren beteiligen. Wenn aber der Beschwerdeführer, der den Beschwerdeantrag gestellt hat, nicht",
    "end": 1159.6
  },
  {
    "start": 1159.6,
    "text": "mehr möchte, dann endet das Beschwerdeverfahren eben. Im Endeffekt sehen wir also hier, dass die",
    "end": 1164.84
  },
  {
    "start": 1164.84,
    "text": "Große Beschwerdekammer ihre Position aus der G 3/04 einfach wiederholt hat. Jetzt noch mal",
    "end": 1170.44
  },
  {
    "start": 1170.44,
    "text": "für mich zum Verständnis. Heißt das dann, dass wenn der im Beschwerdeverfahren Beigetretene,",
    "end": 1177.48
  },
  {
    "start": 1177.48,
    "text": "einem Verfahren beitritt, in dem nur der Patentinhaber Beschwerdeführer ist, also es gibt",
    "end": 1183.36
  },
  {
    "start": 1183.36,
    "text": "sozusagen eine Aufrechterhaltung im beschränkten Umfang, nur der Patentinhaber hat Beschwerde",
    "end": 1189.44
  },
  {
    "start": 1189.44,
    "text": "eingelegt, dann wäre sozusagen seine Maximalposition auch das Verteidigen des erstrittenen",
    "end": 1193.8
  },
  {
    "start": 1193.8,
    "text": "teilweisen Widerrufs. Das ist die Konsequenz, die sich aus dieser Entscheidung ergibt. Er kann",
    "end": 1199.04
  },
  {
    "start": 1199.04,
    "text": "natürlich neue Einspruchsgründe vorbringen, aber insoweit besteht Teilrechtskraft. Und wenn der",
    "end": 1205.96
  },
  {
    "start": 1205.96,
    "text": "Patentinhaber seine Beschwerde zurückzieht, dann wären auch diese neuen Einspruchsgründe nicht",
    "end": 1210.4
  },
  {
    "start": 1210.4,
    "text": "geprüft, weil dann das Beschwerdeverfahren beendet ist. Das würde ich so sehen. Das heißt, obwohl die",
    "end": 1215.52
  },
  {
    "start": 1215.52,
    "text": "Große Beschwerdekammer in der neuen Entscheidung G 2/24 eigentlich alle Punkte der G 3/04",
    "end": 1222.32
  },
  {
    "start": 1222.36,
    "text": "bestätigt, hat sie vielleicht doch irgendwo durchklingen lassen, dass sie selbst nicht ganz so",
    "end": 1227.28
  },
  {
    "start": 1227.28,
    "text": "glücklich ist damit? In der derzeitigen Konstellation, glaube ich, konnte die Große Beschwerdekammer",
    "end": 1231.44
  },
  {
    "start": 1231.44,
    "text": "nicht anders als einfach zu wiederholen, was die Große Beschwerdekammer zur G 3/04 bereits",
    "end": 1237.24
  },
  {
    "start": 1237.24,
    "text": "gesagt hat. Das Übereinkommen und auch die Ausführungsordnung sind eigentlich relativ",
    "end": 1242.56
  },
  {
    "start": 1242.56,
    "text": "vage. Und die Große Beschwerdekammer hat sich meiner Ansicht nach da jetzt nicht veranlasst,",
    "end": 1248.0
  },
  {
    "start": 1248.0,
    "text": "gesehen davon abzuweichen, weil es irgendwelche wahnsinnig viel besseren Argumente gegeben",
    "end": 1252.08
  },
  {
    "start": 1252.08,
    "text": "hätte. Sie hat aber in den Raum gestellt, dass es grundsätzlich möglich wäre, das Gesetz",
    "end": 1257.08
  },
  {
    "start": 1257.08,
    "text": "selbst, also das Übereinkommen oder die Ausführungsordnung zu ändern und da eine andere Regelung vorzusehen.",
    "end": 1264.08
  },
  {
    "start": 1264.08,
    "text": "Die einfachste Möglichkeit wäre beispielsweise, in Regel 89 EPÜ einen neuen Absatz 3 einzufügen, der",
    "end": 1269.96
  },
  {
    "start": 1269.96,
    "text": "eben genau die Situation regelt, die hier vorgebracht wurde. Wenn der Gesetzgeber da Interesse hat,",
    "end": 1276.24
  },
  {
    "start": 1276.36,
    "text": "dann müsste eben die Ausführungsordnung geändert werden. Über die Rechtsprechung und über die",
    "end": 1281.16
  },
  {
    "start": 1281.16,
    "text": "Große Beschwerdekammer lässt sich es eben nicht bewerkstelligen. Das heißt, wir können",
    "end": 1285.6
  },
  {
    "start": 1285.6,
    "text": "eigentlich am Ende dieser Folge zusammenfassen, dass diese neue Entscheidung G 2/24 nicht",
    "end": 1292.04
  },
  {
    "start": 1292.04,
    "text": "viel Neues gebracht hat für die Rechtsanwender des Europäischen Patentübereinkommens, denn die",
    "end": 1297.84
  },
  {
    "start": 1297.84,
    "text": "Meinung aus der G 3/04 ist vollinhaltlich bestätigt worden. Nach der Zurückziehung sämtlicher",
    "end": 1303.96
  },
  {
    "start": 1304.0,
    "text": "Beschwerden können Beschwerdeverfahren nicht mit einem Dritten Fortgeführt werden, der",
    "end": 1308.28
  },
  {
    "start": 1308.28,
    "text": "gemäß Artikel 105 EPÜ während des Beschwerdeverfahrens beigetreten ist. Der im Beschwerdeverfahren",
    "end": 1313.88
  },
  {
    "start": 1313.88,
    "text": "Beigetretene erlangt nämlich nicht den Status eines Beschwerdeführers nach Artikel 107 Satz 1 EPÜ.",
    "end": 1320.24
  },
  {
    "start": 1320.24,
    "text": "Das heißt, das Zurückziehen der Beschwerde beendet das Verfahren vor der Beschwerdekammer",
    "end": 1325.4
  },
  {
    "start": 1325.4,
    "text": "unabhängig davon, ob der während des Beschwerdeverfahrens erst Beigetretende das will oder auch nicht.",
    "end": 1331.6
  },
  {
    "start": 1331.84,
    "text": "Meine letzte Frage, die uns wieder zurück zum Vorlagefall bringt, wie ist denn der Streit",
    "end": 1336.52
  },
  {
    "start": 1336.52,
    "text": "dann ausgegangen? Ende 2025 hat dann die Beschwerdekammer die Parteien nochmals kontaktiert.",
    "end": 1342.2
  },
  {
    "start": 1342.2,
    "text": "Es ist aber denkbar unspektakulär, die Beschwerdekammer wird das Verfahren beenden und damit wird",
    "end": 1347.64
  },
  {
    "start": 1347.64,
    "text": "die Entscheidung der Einspruchsabteilung rechtskräftig werden. Die Kammer hat dann bereits angekündigt,",
    "end": 1352.48
  },
  {
    "start": 1352.48,
    "text": "dass sie die inhaltliche Behandlung des Falles beenden wird. Sie wird die Beschwerde des",
    "end": 1358.64
  },
  {
    "start": 1358.64,
    "text": "Beitretenden zurückweisen und die Beschwerdegebühr zurückerstanden. Vielen Dank, Michael, dass",
    "end": 1363.76
  },
  {
    "start": 1363.76,
    "text": "du uns diesen Fall mitgebracht hast und bis zum nächsten Mal. Bis zum nächsten Mal.",
    "end": 1368.2
  },
  {
    "start": 1368.2,
    "text": "Das war ein IP Courses Podcast. Für Feedback schreiben Sie uns an podcast@ipcourses.org,",
    "end": 1380.44
  },
  {
    "start": 1380.44,
    "text": "abonnieren Sie den Podcast und entdecken Sie weitere Informationen und Kursangebote auf",
    "end": 1386.24
  },
  {
    "start": 1386.24,
    "text": "www.ipcourses.org.",
    "end": 1389.24
  }
]